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Informationen für soziale Dienstleister und freie Wohlfahrtverbände

Ab sofort können soziale Organisationen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Anträge auf Corona-Soforthilfe stellen: https://www.sab.sachsen.de/die-sab/pressemitteilungen/presse-detail_102080.jsp?cookieMSG=allowed



Der Bundesrat hat am 27. März 2020 dem Sozialschutz-Paket zugestimmt, das die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abfedern soll. Es enthält ein ganzes Bündel von Maßnahmen.

Unterstützung gibt es auch für soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland, die in ihrem Bestand gefährdet sind: Sie erhalten einen Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand, über den sie zur Bewältigung der Pandemie beitragen müssen. Hierzu sollen sie in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Der Sicherstellungsauftrag gilt zunächst bis zum 30. September 2020 und kann bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-beschaeftigte-1734774

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/einsatz-und-absicherung-sozialer-dienstleister.html

Häufige Fragen zum Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag

Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Jugendarbeit

Pressemitteilung: www.forum-transfer.de für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe jetzt online! Gemeinsam Kinder- und Jugendhilfe in der Corona-Krise gestalten!


Der Geschäftsbereich I – Jugend, Gesundheit und Soziales des Vogtlandkreises ruft daher alle freien Träger und soziale Dienstleister auf, freie Personalkräfte und ggf. Räumlichkeiten und Sachmittel kurzfristig und stetig zu melden. Die Meldungen sollen möglichst per Email unter Angabe der Kontaktdaten an

jugendamt@vogtlandkreis.de oder sozialamt@vogtlandkreis.de gehen.

Sicherstellung der Leistungserbringung im Sozial- und Jugendhilfebereich

Der Vogtlandkreis finanziert Einrichtungen und Dienste wie vereinbart bzw. durch Förderbescheid bewilligte Zuschüsse vorerst unverändert weiter. Aufgrund Nichtinanspruchnahme von Leistungen oder Schließung von Angeboten werden aber Aufrechnungen erfolgen.

Einrichtungen sowie Beratungs- und Unterstützungsdienste sind gemäß den Allgemeinverfügungen des Freistaats Sachsen sowie nach Auflagen des örtlichen Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz nur eingeschränkt tätig oder eingestellt. Notwendige Beratungs– und Unterstützungsangebote bei freien Trägern der Wohlfahrtsverbände erfolgen gegenwärtig nur in geänderten Kontaktformen (qualifizierte Telefonberatungen, online-Angebote etc.).