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Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen in Sachsen - Vogtlandkreis beteiligt sich auch in Zeiten von Corona aktiv

Datum: 09.06.2020

Der Vogtlandkreis hat ein flächendeckendes Angebot an Kindertagesbetreuungseinrichtungen. Insgesamt leben etwa 19.800 Kinder im Alter von 0 bis 11 Jahren in der Region.  Im vergangenen Jahr besuchten ca. 94 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen und knapp die Hälfte der unter Dreijährigen eine Kindertageseinrichtung oder wurden von einer Tagespflegeperson betreut. Einen Hortplatz nahmen 80 Prozent der Grundschulkinder in Anspruch.

Mit der zeitweiligen Schließung der Kindertageseinrichtungen bzw. der Angebote der Kindertagespflege aufgrund der Corona-Pandemie wurde so Manchem erst einmal wieder richtig bewusst, welchen Wert gute Angebote zur Kinderbetreuung haben und was diese eigentlich kosten. In diesem Zusammenhang soll auch einmal aufgezeigt werden, wie die Finanzierung der Kinderbetreuung in Sachsen eigentlich funktioniert und wie gemeinsam zwischen allen Beteiligten sichergestellt werden konnte, dass alle Kinderbetreuungsangebote auch zukünftig nahtlos  zur Verfügung gestellt werden können. 

Die Kosten der Kitabetreuung werden grundlegend vom Freistaat Sachsen, von den Gemeinden, den Trägern der Einrichtungen und den Eltern gemeinsam getragen. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an den Kosten durch Zahlung eines sogenannten Landeszuschusses, der aktuell bei 3.033 Euro je Kind und Jahr liegt – bezogen auf eine tägliche neunstündige Betreuungszeit. Davon dienen jeweils 75 Euro der Finanzierung von zusätzlichem Personal für die Schulvorbereitung im Kindergarten. Für Hortkinder wird ein Landeszuschuss in Höhe von 2.093 Euro je Kind pro Jahr gezahlt.

Die zu entrichtenden Elternbeiträge werden von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, sprich dem Landkreis, festgesetzt. In einer Gemeinde darf für die gleiche Betreuungszeit in der jeweiligen Betreuungsart nur ein einheitlicher Elternbeitrag erhoben werden. Dieser Elternbeitrag kann aufgrund weiterer Ermäßigungen, den sogenannten Absenkungsbeiträgen, variieren. Absenkungen sind beispielsweise vorzusehen für Alleinerziehende oder Eltern mit mehreren Kindern.

Die ungekürzten Elternbeiträge sollen bei Krippenkindern mindestens 15 und dürfen höchstens 23 Prozent sowie bei Kindergarten- und Hortkindern höchstens 30 Prozent der zuletzt bekannt gemachten Personal- und Sachkosten einer Einrichtung betragen. Im Vogtlandkreis lag der Mittelwert der Elternbeiträge im letzten Jahr für einen neunstündigen Krippenplatz bei 184 Euro, im Kindergarten bei 105 Euro und für einen sechsstündigen Hortplatz bezahlten die Eltern durchschnittlich 61Euro. Im Sachsenvergleich liegt der Vogtlandkreis damit im unteren Drittel aller Landkreise bei der Kostenerhebung gegenüber Eltern. Ist die Belastung durch den Beitrag den Eltern wegen zu geringem Einkommen nicht zumutbar, wird er auf Antrag vom Jugendamt übernommen. Die Ausgaben des Vogtlandkreises lagen hierbei in den letzten Jahren bei jeweils rund 1,8 Millionen Euro.

Eine zusätzliche Finanzierung für Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, gewährt als Rehabilitationsträger, das örtliche Sozialamt, in Form einer Integrationspauschale. Diese dient der Deckung des erhöhten Personalaufwandes, um der besonderen Förderung der Kinder gerecht zu werden und um eine integrative Förderung der Kinder zu unterstützen.

Alle durch Landeszuschuss, Elternbeitrag und ggf. Anteil des freien Trägers einer Kita nicht gedeckten Kosten für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung hat die Standortgemeinde zu übernehmen. Grundlage der beschriebenen Finanzierung für Kindertageseinrichtungen bildet die Aufnahme in die Bedarfsplanung des Landkreises nach dem Sächsischen Kindertagesstättengesetz. Auch Kindertagespflegestellen erhalten nur dann eine kommunale Finanzierung, wenn sie mit Zustimmung der Standortkommune in die Bedarfsplanung aufgenommen sind. Der Elternbeitrag für die Kindertagespflege soll dem Betrag für die entsprechende Kindertageseinrichtung vergleichbar sein und ist abhängig vom Alter des Kindes. Über die Finanzierung schließen die Kommune und Kindertagespflegestelle eine jährliche Vereinbarung ab.

In Anbetracht der Auswirkungen der Corona-Krise hat die Staatsregierung zur Vorsorge für Belastungen auf kommunaler Ebene auch im Bereich Kindertagesbetreuung Allgemeinverfügungen und Handlungsempfehlungen erlassen und Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Kommunen angekündigt. Der Landeszuschuss wurde uneingeschränkt trotz der notwendigen Schließungen der Betreuungseinrichtungen bis zur schrittweisen Wiederöffnung weiter geleistet und auch die Kosten durch die Aussetzung der Elternbeiträge sollen weitestgehend durch das Land getragen werden. Der Vogtlandkreis beteiligte sich ebenso an der Finanzierung der ausgefallenen Elternbeiträge, indem die Übernahmebeiträge an berechtigte Eltern und die Absenkungsbeiträge in der Schließzeit in gleicher Höhe weiter an die Träger der Kindertageseinrichtungen überwiesen wurden, wie bei Normalbetrieb. Damit gleicht der Vogtlandkreis  Einnahmeverluste der Kitaträger i.H.v. annähernd 750.000 Euro aus.

Seit 18.05.2020 konnten Kindertageseinrichtungen und bereits ein Woche zuvor Kindertagespflegestellen wieder eröffnet werden, allerdings in einem eingeschränkten Regelbetrieb und unter strengen Auflagen. Die Umsetzung hat erhebliche personelle und organisatorische Mehraufwendungen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtungen zur Folge, was auch mit nicht unerheblichen finanziellen Belastungen der Kommunen und Kita-Träger verbunden ist. Gespannt warten nun Kommunen, freie Träger und der Landkreis auf die Regelungen des Landes zur Refinanzierung der von den Kommunen zumeist vorfinanzierten Bedarfe. Die notwendigen gesetzgeberischen Änderungen sollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten, um zu einer möglichst schnellen Rückkehr zur Normalität zu gelangen, auch in finanzieller Hinsicht.