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Wenn die Wurst im Kühl-Regal die Farbe wechselt

Datum: 19.08.2022

Pünktlich mit den Hitzetagen fragen sich (nicht nur) die vogtländischen Verbraucher: Wer ist eigentlich für die amtliche Lebensmittelüberwachung im Vogtlandkreis zuständig, wenn ich Mängel an Lebensmitteln in Supermarkt & Co. feststelle?

Falsch ist die Annahme, dass dies das Gesundheitsamt sei.

Dazu Dr. Kai Wiedemann, Sachgebietsleiter Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene: „Die amtliche Lebensmittelüberwachung wird von den Lebensmittelkontrolleuren/-innen und amtlichen Tierärzten des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes (LÜVA) des Vogtlandkreises wahrgenommen. Diese Mitarbeiter/-innen überprüfen dabei im Rahmen Ihrer Kontroll- und Probenahmetätigkeiten die Einhaltung der lebensmittelhygienerechtlichen Bestimmungen in den Lebensmittelbetrieben im Vogtlandkreis.“

Rückblickend wurden allein im Jahr 2021 mehr als 3000 planmäßige Kontrollen in den verschiedensten Lebensmittelbetrieben - wie Bäckereien, Fleischereien, Einzelhandelsmärkten, Imbisseinrichtungen, Gaststätten - durchgeführt. Aber auch Hersteller und Händler von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissenseien seien mit unter diese Überwachung gefallen. Hinzu kamen über 1000 außerplanmäßige Kontrollen.

Im letzten Jahr 1.300 Proben entnommen

Die Lebensmittelkontrolleure/-innen des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes entnehmen in erster Linie Planproben gemäß einem Probenplan. So wurden im Jahr 2021 knapp 1300 amtliche Proben in unterschiedlichen Lebensmittelbetrieben entnommen. Das Spektrum dieser reicht dabei von Milch- und Milchprodukten, Eis, Ei- und Eiprodukten, Fleisch- und Fleischerzeugnissen, Fisch, Fette und Öle, Suppen, Getreide, Obst, Gemüse, Getränke, Zuckerwaren, Schokolade, Backwaren bis hin zu Nahrungsergänzungsmitteln. Außer Lebensmittelproben werden aber auch Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Waschmittel und Tabakerzeugnisse mit beprobt.

Neben diesen Plan-Proben werden auch Beschwerde- und Verdachtsproben entnommen, die auf Anfragen/Hinweise von Verbrauchern, aber auch aufgrund von Feststellungen der Kontrolleure während der Kontrollen oder als Reaktion auf aktuelle Ereignisse erfolgen.
Noch einmal Dr. Kai Wiedemann: „Vermutet nun ein Verbraucher Probleme mit bzw. im Zusammenhang mit Lebensmitteln, so sollte man sich zunächst direkt an den Verkäufer wenden und auf den vermeintlichen Mangel hinweisen. Hier lassen sich in der Regel bereits Lösungen finden.“
Wenn die Reklamation keine Beachtung findet, sich vermutete Mängel häufen oder wenn gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr bestimmter Lebensmittel aufgetreten sind, kann sich der Bürger gern an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt wenden. (https://www.vogtlandkreis.de/index.php?NavID=2752.176&fdirect=1&NavID=2752.176)

Zahlen und Fakten zum Thema „Beschwerden“
• Beschwerden 1.Quartal 2021: 15
• Beschwerden 2.Quartal 2021: 15
• Beschwerden Juli/August 2021: 8

• Beschwerden 1.Quartal 2022: 10
• Beschwerden 2. Quartal 2022: 5
• Beschwerden: Juli 2022 - heute: 5

Ein Zusammenhang der Beschwerden mit den aktuellen hochsommerlichen Temperaturen, kann derzeit nicht hergestellt werden.

Das Gros der Beanstandungsgründe bildeten im vergangenen Jahr…
- die abweichende Beschaffenheit (Farbveränderungen von Lebensmitteln)
- Gesundheitliche Beeinträchtigungen nach Verzehr von Lebensmitteln (Übelkeit/Erbrechen)
- Hygienemängel
- Schädlingsbefall/Verunreinigungen
- abweichender Geruch/ Geschmack

Nach dem Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch, Wurst, bestimmte Milcherzeugnisse, Eis, Käse, Fisch, diverse Salate befragt, antwortet der Experte:
• auf ausreichende Kühlung achten - Kühltaschen mit Kühl-Akkus verwenden
• Kurze Wege vom Einkaufsmarkt bis nach Hause wählen
• Lange Standzeiten von kühlpflichtigen Lebensmitteln in Fahrzeugen vermeiden
• Im Schatten parken
• Grillgut gut durcherhitzen
• Kreuzkontaminationen in der Küche oder im Garten vermeiden (rohes Geflügelfleisch bzw. anderes rohes Grillgut darf nicht mit den fertig gegrillten Produkten oder mit roh zu verzehrenden Produkten, wie Obst- und Gemüsesalaten, in Verbindung kommen
• Gründliches Händewaschen nach Umgang mit rohem Geflügel- und anderem rohem Fleisch, Fisch etc.
• Reinigung von Arbeitsflächen und Schneidbrettern nach Nutzung
• Vorschlag: Verwendung von separaten Schneidbrettern für unterschiedliche Lebensmittel (grünes Brett - für Salat, rotes Brett - für Fleisch etc..)

„Bei der Beachtung dieser Regeln, sollten sich Probleme, z.B. Verderb von Lebensmittel, vermeiden lassen und beispielsweise einem schönen Grillfest nichts im Wege stehen“, so Dr. Kai Wiedemann.