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Träger öffentlicher Belange

Die Untere Landwirtschaftsbehörde übernimmt im Rahmen der fachlichen Prüfung von öffentlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren, u. a. nach Paragraph 4 Baugesetzbuch sowie sonstiger Vorhaben (z. B. Energieversorgung) die Aufgabe als "Träger öffentlicher Belange".


Dabei werden die zu erwartenden Auswirkungen der Vorhaben auf die Belange der Landwirtschaft ermittelt und geprüft, wie z. B.:

  • agrarstrukturelle Auswirkungen im Territorium,
  • die Auswirkungen auf die Entwicklungschancen der betroffenen Betriebe,
  • die Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Hofstellen, Gartenbau- und Versuchsbetriebe,
  • die Inanspruchnahme und Versiegelung unverzichtbarer oder hochwertiger Böden,
  • die Zersplitterung von Bewirtschaftungseinheiten sowie unzumutbarer Bewirtschaftungserschwernisse,
  • die Zerstörung des Wegenetzes und der Feldzufahrten,
  • Störungen im Be- und Entwässerungssystem landwirtschaftlicher Flächen,
  • Hinweise zu Abstandshalterung zur landwirtschaftlichen Produktion.