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Veranstaltungen auf Straßen

Alle Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen einer Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde.

Dazu gehören besonders:

1. motorsportliche Veranstaltungen, bei

  • Start/Ziel von 30 Fahrzeugen und mehr am gleichen Platz
  • vorgeschriebener Durchschnitts- oder Mindestgeschwindigkeit
  • vorgeschriebener Streckenführung
  • der Sieger nach den meist gefahrenen Kilometern ermittelt wird
  • vorgeschriebener Fahrzeit
  • Durchführung von Sonderprüfungen
  • Fahren im geschlossenen Verband

2. Radrennen

  • unter der Voraussetzung der Sperrung einer Straße

3. Radtouren

  • wenn mehr als 100 Personen teilnehmen
  • wenn infolge der Benutzung des überörtlichen Straßennetzes mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist

4.Volksmärsche und Volksläufe

  • wenn, mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz beansprucht wird.

5. Laufsport-Wettkampfveranstaltungen

6. Triathlonveranstaltungen oder auch Inlineskatewettkämpfe

7. Umzüge bei Volksfesten, Umzüge aus Anlass sonstiger Feste 

Beantragung

  • Bitte beantragen Sie die Erlaubnis für Ihre Veranstaltung zwei Monate vor Verantstaltungsbeginn 
  • zum Antrag gehören folgende Dokumente:
    • ausgefülltes Antragsformular
    • Bestätigung Haftpflichtversicherung
    • ausgefüllte Veranstaltererklärung
    • ein Beschilderungsplan sofern Straßensperrungen notwendig sind

 

Die Formulare stehen für Sie zum Download in der Randspalte rechts bereit.

Was Sie noch wissen sollten:

Der Veranstalter hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese ist mittels bereitgestelltem Formular vom Versicherer zu bestätigen.