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Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraus­setzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist.

Das Straßenverkehrsamt ist für die Erteilung der Parkerleichterungen im Vogtlandkreis zuständig (ausgenommen für Bürger mit Wohnsitz in den großen Kreisstädten Auerbach/Vogtl., Oelsnitz/Vogtl., Plauen, Klingenthal und Reichenbach im Vogtland).

Die Entscheidung, ob Anspruch auf eine Parkerleichterung besteht, wird unter Beteiligung des Sozialamtes - Sachgebiet Schwerbehindertenrecht getroffen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit eine Parkerleichterung bei Vorliegen einer Erkrankung, nach einem Unfall oder nach einer schweren Operation zu erhalten.

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