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Jedes Arzneimittel kann trotz Zulassung unerwünschte Arzneimittelwirkungen hervorrufen wie zum Beispiel allergische Reaktionen bis hin zu Todesfällen. Schon der Verdacht, dass zwischen der Anwendung eines Arzneimittels bzw. Medizinprodukts und einer unerwünschten Reaktion ein ursächlicher Zusammenhang bestehen könnte, sollte zu einer Meldung führen.

Melden können Sie derartige Vorfälle bei Folgenden Stellen:

für Pharmazeutika:

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Abteilung Tierarzneimittel
Referat 304 Postmarketing
Mauerstraße 39-42
10117 Berlin
Telefon 030/1 84 44-3 04 44 Telefax 030/1 84 44-3 04 09
Email: uaw@bvl.bund.de

für Sera und Impfstoffe:

Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
Paul-Ehrlich-Straße 51-59
63225 Langen
Telefon 0 61 03/77 18 00 Telefax 0 61 03/77 12 34
Email: vetmittelsicherheit@pei.de

weitere zuständige Stelle für die Meldung unerwünschter
Arzneimittelwirkungen und Impfkomplikationen:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Tel.: 0228/207 30, Fax: 0228/207 5207

Unter www.vet-uaw.de steht Ihnen zudem ein Online-Formular zur Verfügung, mit dem Sie schnell und einfach Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen direkt an die zuständigen Behörden senden können (Authentifizierung über DocCheck allerdings erforderlich). Selbstverständlich stehen Ihnen auch weiterhin die bekannten Meldebögen zur Verfügung, die Sie unter den oben angegebenenAdressen anfordern können. Durch Ihre Teilnahme am Meldesystem tragen Sie zur Verbesserung der Sicherheit, Wirksamkeit und Qualitätvon Tierarzneimitteln bei.