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Infektionsschutz

Das Gesundheitsamt, Sachgebiet Hygiene/Umweltmedizin nimmt als Fach- und Überwachungsbehörde Aufgaben des Infektionsschutzes wahr.

In dieser Funktion werden beispielsweise

  • Krankenhäuser, Rettungswachen, Blutspendeeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen des ambulanten Operierens
  • Schulen und sonstige Einrichtungen im Sinne des 6. Abschnittes IfSG (§§ 33 bis 36 IfSG) wie Kindertagesstätten, Unterkünfte für Obdachlose, Asylbewerber, Fußpflege- und Kosmetiksalons, Physiotherapien, Tattoo- und Piercingstudios

hinsichtlich der Einhaltung von hygienerelevanten Parametern und Gesetzlichkeiten überwacht.

Im Rahmen des Infektionsschutzes werden meldepflichtige Infektionskrankheiten (einschließlich Tuberkulose) erfasst und anonymisiert an Landes- und Bundesbehörden weitergemeldet. Je nach Erkrankung werden mögliche Ursachen ermittelt, Maßnahmen zur Weiterverbreitung - bis hin zum Tätigkeitsverbot - zum Schutz der Bevölkerung eingeleitet. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Beratung von Erkrankten und ihren Angehörigen / Kontaktpersonen.


Datenschutzerklärung Infektionsschutz gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO

Datenschutzerklärung Infektionsschutz gemäß Artikel 14 DSGVO