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Verbraucherbeschwerden

Mit der Verbraucherbeschwerde hat der Bürger die Möglichkeit, auf aus seiner Sicht bestehende Mängel hinzuweisen. Mängel können bei Lebensmitteln einschließlich Getränken, Tabakwaren, Kosmetikartikeln und Bedarfsgegenständen bestehen oder es werden Hygienemängel in Einrichtungen der Lebensmittelherstellung bzw. beim Lebensmittelverkauf (-handel) vermutet.

Nach Möglichkeit sollten Sie sich bitte zunächst direkt an den Verkäufer wenden.

Wenn die Reklamation keine Beachtung findet, sich vermutete Mängel häufen oder wenn gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr bestimmter Lebensmittel aufgetreten sind, sollten sie das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt informieren.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nimmt Bürgerbeschwerden persönlich, telefonisch oder schriftlich entgegen.

Geben Sie bitte bei allen Beschwerden Ihren

  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse
  • Ihre Telefonnummer

an.

Wichtig sind des Weiteren konkrete Angaben

  • zum Produkt, welches Anlass zur Beschwerde gegeben hat
  • die Nennung der Beschwerdegründe
  • der Kaufbeleg (wenn noch vorhanden)
  • weiteres Informationsmaterial

Sind noch Reste oder das gesamte beanstandete Erzeugnis vorhanden, dann sollte es zwecks Untersuchung und Abklärung des Beanstandungsgrundes mitgebracht werden.