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  • Anschlussbeitrag zahlen

    Allgemeine Informationen Städte und Gemeinden - aber auch Zweckverbände - können die Grundstückseigentümer* mittels eines Anschlussbeitrags an den Kosten des Baus oder der Erweiterung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen beteiligen. Wie hoch der Anschlussbeitrag ist, hängt in erster Linie von den Baukosten ab. Die Kommunen können aber auch entscheiden, nur einen Teil

  • Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger, Förderung beantragen (KStB)

    Allgemeine Informationen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von kommunalen Straßen- und Brückenbauvorhaben (RL-KStB), Nr. 01040 Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben an Straßen- und Radverkehrsanlagen, deren Kosten von kommunaler Seite zu tragen sind. Städte, Gemeinden, Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse erhalten auf Antrag Zuschüsse für Neu-, Um

  • Erschließungsbeitrag zahlen

    Allgemeine Informationen Zur Finanzierung der Erschließung von Grundstücken mit der erstmaligen Herstellung von Verkehrsanlagen (einschließlich Fuß- und Radwege, Lärmschutzanlagen und Grünflächen) sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, die Grundstückseigentümer* an den Kosten zu beteiligen und sogenannte Erschließungsbeiträge zu verlangen. Wie hoch der Erschließungsbeitrag ist, hängt

  • Straßenbaubeitrag zahlen

    Allgemeine Informationen Die Städte und Gemeinden können die Grundstückseigentümer* mittels eines Straßenbaubeitrags an den Kosten der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von Gemeindestraßen beteiligen. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, ob sie eine entsprechende Satzung erlassen haben. Eine Verpflichtung zur Erhebung besteht für die Städte und Gemeinden nicht. Die Erhebung

  • Richtlinie Ländliche Entwicklung

    für Regionalentwicklung - SMR), zum Beispiel Vitale Dorfkerne Antragsberechtigte Antragsberechtigte Zu 1.: Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen sowie einzelne Beteiligte und - bei freiwilligem Landtausch - die Tauschpartner sowie andere am Tausch beteiligte Personen Zu 2.: Gemeinden und Gemeindeverbände Zu 3.: Entsprechend des Aufrufs des Sächsischen

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