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Vogtlandkreis aktuell
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Müllsünder müssen mit aufmerksamen Bürgern rechnen
Landkreisbehörde verhängt Zwangsgelder bis in den fünfstelligen Bereich
Was der unachtsame Mensch so alles in der Natur "verliert", geht buchstäblich auf "keine Kuhhaut": Die Liste illegaler Abfallablagerungen reicht unter anderem von Sperrmüll, über verschiedenste Restabfälle bis hin zu Elektroklein- und Großgeräten. 407 Anzeigen sind dazu allein im Jahre 2009 beim Landratsamt Vogtlandkreis eingegangen. In diesem Jahr musste sich die Untere Abfallbehörde bisher um ca. 170 Anzeigen kümmern.
Im vergangenen Jahr hat der Vogtlandkreis ca. 58.000 EUR für Sammeln, Verladen, Transport und Entsorgung illegaler Abfälle einschließlich Personalkosten für Sachverhaltsfeststellung, Verursacherermittlung, Beräumungsanordnung und Ordnungswidrigkeitsverfahren aufwenden müssen.
In vielen Fällen der angezeigten wilden Abfallablagerungen, in denen sich der Verursacher feststellen lässt, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und oft mit empfindlichem Bußgeld belegt. Das kann bis zu 500 EUR hoch sein. Weniger schwerwiegende Umweltsünder kommen mit einer Verwarnung ohne oder mit Verwarnungsgeld davon. Die Höhe richtet sich in den meisten Fällen nach dem Bußgeldkatalog. Muss sogar ein Verwaltungsverfahren angestrengt werden, in dem die Beräumung angeordnet wird, gehen die verhängten Zwangsgelder schon mal bis in den fünfstelligen Bereich!
Das Landratsamt Vogtlandkreis legt sehr viel Wert auf prophylaktische Abfallberatung. Die beginnt quasi schon bei den kleinsten Vogtländern: Im Natur- und Umweltzentrum des Vogtlandkreises in Oberlauterbach nahmen im letzten Jahr mehr als 2800 Kinder an Aktionen im "Bündnis gegen Müll" teil. Dabei stehen Abfallsortieren und -verwerten im Mittelpunkt. Beim Beräumen wilder Ablagerungen in der Nähe ihrer Wohnorte erfahren die Schüler Wissenswertes zu Entsorgungskosten, Verunreinigung und Schädigung der Landschaft sowie ungesetzlichem Handeln.
Zwar gibt es keine behördlichen "Müll-Detektive", die wilde Ablagerungen aufspüren, doch kommt sehr viel Hilfe und Unterstützung von den Revierförsterinnen und -förstern, von den einzelnen Gemeindeverwaltungen und von zahlreichen aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern, denen die Gesundheit ihrer heimatlichen Umwelt am Herzen liegt. Eine Anzeige kann anonym behandelt werden. Was die Behörde benötigt, ist die möglichst genaue Beschreibung des Fundorts, damit die Stelle auch schnell gefunden werden kann. Weiterhin von Interesse sind der Fundzeitpunkt, ein ggf. bekanntes Autokennzeichen und natürlich welche Art Abfall abgelagert wurde.
Warum Menschen Abfälle (ja, sogar Grüngut!) illegal ablagern, ist nach wie vor unverständlich. Zahlreiche Abfälle nehmen Recyclinghöfe in bestimmter Menge kostenlos entgegen. Selbst eine Abholung vor der eigenen Haustür ist in vielen Fällen möglich. Darauf verweisen der Entsorgungswegweiser des Landkreises bzw. der Plauener Abfallkalender.
Wertstoffhöfe:
Abfallentsorgung Plauen GmbH 03741 54920
Glitzner Entsorgung GmbH Schneidenbach 03765 386990
KEV Kreisentsorgungs GmbH Vogtland Falkenstein 03745 749200
MBS Vogtland Oelsnitz 037421 259420
Schneidenbach 03765 65340
Beratung:
Illegale Abfallablagerungen Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde 03741/392 2178; 2168 und 2179
Abfallberatung Amt für Abfallwirtschaft 037421/41 2274
Plauen, 19. Juli 2010
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