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  • Jagdrecht

    Jagdrecht Als untere Jagdbehörde ist das Landratsamt Vogtlandkreis für viele jagdliche Belange zuständig, so unter anderem als Ansprechpartner für die Jagdgenossenschaften und deren Gemeinschaftsjagdbereichen sowie für die Eigenjagdbesitzer im Landkreis. Wir stehen den Vorständen der Jagdgenossenschaften gern bei der Vorbereitung der jährlichen Vollversammlungen und zu Fragen der Jagdverpachtung

  • Jagen

    -, Erholungs- und Nutzfunktion gut erfüllen, kümmern sich Jagdbehörde und Sachsenforst hier ums gezielte Bejagen. Der Wald kann sich damit auf natürliche Weise verjüngen. Wildschäden nehmen nicht überhand, die standorttypische Pflanzenwelt bleibt erhalten. Ebenso will man der Region einen gesunden Wildbestand bewahren. Indem ferner auch Raubwild, wie Fuchs und Marder, forciert bejagt wird, lassen sich selten

  • Füchse erobern die Stadt - Nische »Großstadt«

    Sie in diesem Fall die Untere Jagdbehörde (Tel. 03765/532501), das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Tel. 037421/413601) oder die Polizei. Kot sollte mit Hilfe einer Plastiktüte entfernt und über die Restmülltonne beseitigt werden. Eine große Verunsicherung entsteht durch die Tatsache, dass Füchse die Tollwut übertragen können. Dank erfolgreicher Impfaktionen ist es in Deutschland gelungen

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