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  • Wenn das Licht im Kühlschrank erlischt ...

    Wenn das Licht im Kühlschrank erlischt ...

    Elektro-Altgeräte werden auf dem Wertstoffhof angenommen.

Elektro-Altgeräte

Elektro- und Elektronikgeräte sind Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme beziehungsweise elektromagnetische Felder benötigen oder Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder.

Hierzu zählen zum Beispiel:
  • Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Herde und Backöfen, elektrische Heizkörper, Klimatisierungsgeräte,
  • Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Kaffeemaschinen, Haartrockner, elektrische Zigaretten,
  • Rechner, Laptops, Drucker, Multifunktionsgeräte, Taschen- und Tischrechner, Faxgeräte, Telefone,
  • Radios, Fernseher, Videokameras, Verstärker, Musikinstrumente,
  • LED-Lampen, Gasentladungslampen, Energiesparlampen,
  • Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Rasenmäher,
  • Elektrische Eisenbahnen, Spielekonsolen, sprechende Puppen,
  • Rauchmelder, Bewegungsmelder, Thermometer.

In der Regel sind Elektro- und Elektronikgeräte mit diesem Symbol gekennzeichnet:

durchgestrichener Abfallbehälter

 

 


Es weist darauf hin, dass Elektro-Altgeräte nicht mit dem Restabfall entsorgt werden dürfen.

Häufig gestellte Fragen

Warum werden Elektro-Altgeräte gesammelt?

Der Gesetzgeber hat mittels des Elektrogesetzes Hersteller und Importeure von Elektrogeräten zur Produktverantwortung verpflichtet. Diese endet erst mit der Entsorgung der Geräte. Dadurch sollen Abfälle vermieden, wiederverwendet und verwertet werden.

Elektro-Altgeräte werden deshalb getrennt erfasst und dürfen nicht mit dem sonstigen Hausmüll entsorgt werden. Dies ist wichtig, da Elektro-Altgeräte häufig Schad- und Störstoffe enthalten, wie zum Beispiel Asbest, Blei, Cadmium, Chromat, FCKW, Flammschutzmittel, Quecksilber und weitere mehr.

Wie kann ich meine alten Elektro-Geräte entsorgen?

Besitzer eines Elektro-Altgerätes sind verpflichtet, dieses zum Sammelcontainer für Kleinelektronikschrott, zum kommunalen Wertstoffhof oder zum Händler zu bringen. Die Abgabe ist gebührenfrei.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit Großgeräte, wie zum Beispiel Fernseher, Kühlschränke, Waschmaschinen, gebührenpflichtig abholen zu lassen.

Welche Elektro-Altgeräte können über Sammelbehälter entsorgt werden?

Kleingeräte können an den Containerstandplätzen entsorgt werden. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Haushaltkleingeräte wie Staubsauger, Haartrockner, Toaster, elektrische Messer, Küchenmaschinen, elektrische Uhren, Bügeleisen, Rasierapparat,
  • Kleingeräte der Informations- und Kommunikationstechnik wie Telefone, Faxgeräte, Taschen- und Tischrechner, Kopierer, Festplatten,
  • Kleingeräte der Unterhaltungselektronik wie Radios, Videokameras, Videorecorder, DVD-/Blue-Ray-Player, Verstärker, elektronische Musikinstrumente, MP3-Player,
  • elektrische und elektronische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Sägen, Lötpistolen, Rasenkantenschneider, Trennschleifer, Akku-Schrauber,
  • elektrisches Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte wie Spielekonsolen, Eisenbahnen, Autorennbahnen, Fahrradcomputer, elektronisches Spielzeug, Sprechpuppen,
  • sonstige Geräte wie Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Blutdruckmessgeräte.

Nicht in die Sammelbehälter eingeworfen werden dürfen Bildschirme, Fernseher oder Geräte mit eingebauten Batterien oder Akkus. Bitte entfernen Sie vor dem Einwurf Batterien oder Akkus aus den Altgeräten.

Das Abstellen von Altgeräten an den Sammelbehältern ist ebenfalls nicht erlaubt.

Natürlich können Sie diese Geräte auch direkt am Wertstoffhof abgeben.

Wie kann ich Elektro-Altgeräte abholen lassen?

Neben der Möglichkeit zur Abgabe am Wertstoffhof kann auch eine gebührenpflichtige Abholung von Großgeräten erfolgen.

Die Abholung größerer Elektro-Altgeräte, z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernsehgeräte, erfolgt auf Antrag. Zur Beantragung können Sie das Online-Formular verwenden.

Die Gebühr für die Abholung von Elektro-Altgeräten beträgt 27,55 EUR und wird nach erbrachter Leistung mittels Gebührenbescheid erhoben. Je Abholung können bis zu vier Großgeräte abgeholt werden.

Die Abholung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen nach Eingang der Bestellung beim Entsorger. Den Abholtermin bekommen Sie vorher schriftlich mitgeteilt.

Als zusätzliches Serviceangebot kann für die Abholung von Elektro-Altgeräten auch ein gebührenpflichtiger Express-Abholtermin beantragt werden. Die Teile werden dann innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang des Antrages beim Entsorger abgeholt.

Die Gebühr für die Express-Abholung von Elektro-Altgeräten (Großgeräte) beträgt 23,55 EUR und wird zusätzlich zur Gebühr für die standardmäßige Abholung erhoben. Auch hier können bis zu vier Teile pro Express-Antrag abgeholt werden.

Was ist bei der Abholung von Elektro-Altgeräten zu beachten?

Bei der Abholung von Elektro-Altgeräten ist Folgendes zu beachten:

  • Die Elektro-Altgeräte sind grundsätzlich auf dem Gehweg vor dem Grundstück bereitszustellen. Ein Abtransport aus Grundstücken, insbesondere Wohnung, Keller, Boden oder Garten, erfolgt nicht.
  • Die Entsorgungsleistung gilt auch als vollständig erbracht, wenn der Entsorger den Versuch der Abholung am angekündigten Termin unternommen hat und die angemeldeten Teile nicht vollständig oder gar nicht bereitgelegt waren.
  • Die Elektro-Altgeräte sind frühestens 24 Stunden vor dem Abholtag und bis spätestens 6:00 Uhr am Abholtag bereitstellen.
  • Die Elektro-Altgeräte so ablegen, dass niemand dadurch gefährdet wird.
  • Achten Sie darauf, dass die Abholstellen frei zugängig sind.

Wie erfolgt die Rücknahme von Elektro-Altgeräten beim Händler?

  • Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m²,
  • Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die auch Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, oder
  • Versandhändler mit Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m²,

sind verpflichtet, beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen, zum Beispiel Kühlschrank gegen Kühlschrank.

Ebenso sind kleinere Altgeräte (äußere Abmessungen < 25 Zentimeter) in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, auch ohne Kauf eines neuen Gerätes.

Über welche Wege die Altgeräte dann zurückgenommen werden, zum Beispiel Abhol-Service oder Annahmestellen, erfahren Sie beim jeweiligen Händler.

Für kleinere Händler bestehen diese Rücknahmepflichten nicht. Diese können Altgeräte jedoch freiwillig zurücknehmen.

Übersicht der Containerstandplätze im Vogtlandkreis

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