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Übersicht der Regelungen bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 - gültig im Vogtlandkreis ab 22.05.2021

geregelt durch die aktuell gültige Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Allgemein

Besteht noch Maskenpflicht?

  • In geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden und Angeboten, die nach der SächsCoronaSchVO geöffnet haben dürfen
  • Unter freiem Himmel, wenn Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann
  • Kinder bis 6 Jahren brauchen keine Maske tragen
  • In Fußgängerzonen sind und auf Sport und Spielplätzen sind Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres von der Maskenpflicht befreit.
  • Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschl. Taxis, Fahrdienste, Fahrgemeinschaften
  • Ausnahmen Maskenpflicht: Fahrzeugführer/in von Kraftfahrzeugen; Personen, die sich an der frischen Luft bewegen ohne zu verweilen; Personen, die bei Zusammenkünften/ Versammlungen das Rederecht erhalten

Wann muss ich einen negativen Corona-Test vorweisen?

  • Überall, wo es die Hygienekonzepte von Einrichtungen vorschreiben, z.B. Fitnessstudio, Gastronomie, Hochzeiten, Beerdigungen
  • Wenn ich nicht vollständig geimpft bin
  • Wenn ich als nicht genesen gelte
  • Als Beschäftigte/r oder Selbständige/r mit Kundenkontakt
  • Beim Betreten von Kita und Schulgeländen; Ausnahme: Eltern, die ihre Kinder im Außenbereich nur abholen und hinbringen

Welche Kontaktbeschränkungen gelten?

  • 2 Hausstände mit maximal 5 Personen in geschlossenen Räumen
  • außerhalb 2 Hausstände mit max. 10 Personen

Was bleibt unabhängig vom Inzidenzwert geschlossen oder verboten?

  • Freizeitparks, Vergnügungsparks, Indoospielplätze, Zirkusse,
  • Seilbahnen im Ausflugsverkehr, Fluss- und Seenschiffahrt im Ausflugsverkehr
  • touristische Bahn- und Busverkehre, Flusskreuzfahrten
  • Discotheken, Clubs, Musikclubs
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen, Prostitutionsvermittlungen und Prostituitionsfahrzeuge
  • gewerbliche Freizeitaktivitäten
  • Schulfahrten

Geschäfte, Shopping, Dienstleistung

Welche Geschäfte haben geöffnet?

geöffnet haben:

Einzelhandel täglicher Bedarf / Grundversorgung:

  • Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung
  • ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte,
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien
  • Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen
  • Blumenfachgeschäfte
  • Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte
  • Gartenmärkte und der Großhandel, Baumarkt
  • Fahrzeug- und Fahrradersatzteilverkaufsstellen

Übriger Einzelhandel:

click&meet ist möglich - im Vorfeld ist ein Termin zum Einkaufen zu buchen, negativer Coronatest und Kontaktnachverfolgung sind Pflicht

click&collect - Waren können bestellt und abgeholt werden

Welche körpernahen Dienstleistungen sind erlaubt?

  • Frisör, Fußpflege, Physiotherapie, Kosmetik, Tattoostudio - mit tagesaktuellem Negativtest, Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung
  • medizinisch notwendige Behandlungen - kein Negativtest erforderlich

Tourismus und Gastronomie

Besteht nach dem Urlaub Quarantänepflicht?

Ja, wenn aus einem Risikogebiet zurückgekehrt wird.

Übernachtungen / Beherbergung

Erlaubt ist:

  • Betrieb von Camping- und Caravaningplätzen und Vermietung von Ferienwohnungen 
  • Übernachtungen im Hotel nur, wenn sie beruflich, medizinisch oder seelsorgerisch notwendig sind  und nach vorheriger Terminbuchung und einem tagesaktuellen Test zu Beginn des Aufenthaltes
  • Kontakterfassung und Kontaktnachverfolgung ist Pflicht

Bewirtung im Hotel

  • Bewirtung ist nur für Hotelgäste erlaubt

Bewirtung/Gastronomie im Außenbereich

Bewirtung nur im Außenbereich der Gaststätten/ Restraurants möglich:

  • nach vorheriger Terminbuchung, Kontakterfassung und -nachverfolgung und Test, wenn mehr als ein Hausstand an einem Tisch sitzen

Bewirtung/Gastronomie im Innenbereich (inkl. Kantinen)

  • geschlossen, aber möglich ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken
  • geöffnet/erlaubt:
  • Speisesäle in medizinischem und pflegerischen Einrichtungen,
  • Bewirtung beherbergter Personen,
  • Versorgung Obdachloser und Fernfahrer

Veranstaltungen, Freizeit

Tagungen, Kongresse, Messen

  • verboten

Beerdigungen

  • max. 30 Personen | wenn mehr als 10 Personen teilnehmen, ist ein tagesaktueller Negativtest vorzuweisen

Hochzeiten

  • 20 Personen, wenn mehr  als 10 Pesonen teilnehmen, dann ist ein tagesaktueller Negativtest Pflicht

Kulturstätten

uneingeschränkt öffnen dürfen:

  • Autokinos, Bibliotheken und Archiv

Mit vorheriger Terminbuchung dürfen öffnen:

  • Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsort, Musiktheater
  • ähnliche Kulturveranstaltungen für Publikum im Außenbereich

Pflicht ist: Vorlage eines tagesaktuellen Tests und Kontakterfassung und -nachverfolgung

Bäder, Freibäder, Hallenbädern, Saunen, etc.

Die Öffnung ist untersagt.

Ausnahmen:

  • reine Rehabilitationseinrichtungen
  • Nutzung für schulischen Schwimmunterricht
  • für praktische Ausbildung und Prüfung berufsbedingt
  • Aus- und Fortbildung von Lehrkkräften zum Nachweis der Rettungsfähigkeit


Sport

  • medizinisch notwendiger Sport ist zulässig
  • den Sportunterricht, das leistungssportliche Training der Schülerinnen und Schüler in der vertieften sportlichen Ausbildung, sofern sie an der Präsenzbeschulung gemäß § 23 Absatz 2 oder 3 teilnehmen,
  • Dienstsport, sportwissenschaftliche Studiengänge,
  • lizenzierte Profisportlerinnen und –sportler, Sportlerinnen und Sportler mit einem Arbeitsvertrag, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient,
  • Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, kontaktfreien Sport auf Außensportanlagen und kontaktfreien Sport auf Innensportanlagen einschließlich Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen sowie den Kontaktsport auf Außensportanlagen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem tagesaktuellen Test sowie einer Kontakterfassung oder -nachverfolgung

  • Weitere Details der Verordnung in Sachen Sport

Tierpark, Zoo, öffentliche Gärten

  • Der Besuch ist im Außenbereich zulässig,
  • Stadt- und Naturführungen sind auf 10 Teilnehmer begrenzt.
  • Testpflicht und Kontakterfassung und Kontaktnachverfolgung sind verpflichtend

Soziales

Kitas

  • eingeschränkter Regelbetrieb

Schulen

  • eingeschränkter Regelbetrieb mit Tests

Aus-, Fort- und Weiterbildung / Volkshochschulen

  • Testpflicht sowie Kontakterfassung und -nachverfolgung

Krankenhäuser

  • geöffnet mit Test- und Hygienekonzept

Was gilt für Genesene oder Geimpfte?

Welche Vorteile haben genesene und geimpfte Personen?

Genesene und Geimpfte werden negativ Getesteten gleichgesetzt und erhalten zudem Sonderrechte, wie:

  • werden nicht mitgezählt bei privaten Zusammenkünften
  • können gemeinsam Kontaktsport ausführen (§ 28b (1) Satz 1 Nr. 6) gilt nicht für diese
  • für Zusammenkünfte mit ausschließlich geimpften und genesenen Personen gibt es keine Größenbegrenzung
  • keine Quarantänepflicht, außer: bei Kontakt mit einer Person, die an einer noch nicht in Deutschland verbreiteten Virusmutation von Covid erkrankt ist oder bei der Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet im Sinne § 3 (3) Satz 1 Nr. 2 der Coronaviruseinreiseverordnung

Wie weise ich nach, dass ich genesen bin?

Mittels Genesenen-Nachweis. Dies ist ein Testnachweis einer PCR-Testung, die die Infektion mit dem Corona-Virus bestätigt.

Hinweis: Die Nachweise wurden durch das Gesundheitsamt zugesandt.

Dieser Testnachweis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf nicht älter als 6 Monate sein.

Wie weise ich nach, dass ich geimpft bin?

Mit Ihrem Impfausweis oder einer ärztlichen Bescheinigung über die vollständige Impfung.

Wie lange gelte ich als genesen?

maximal 6 Monate

Ausstellung eines temporären Impf- und Genesungsnachweises

In folgenden Corona-Testzentren (CTZ) werden ab dem 20. Mai 2021 temporäre Impf- und Genesungsnachweise ausgestellt:

  • CTZ Adorf/V.
  • CTZ Auerbach/V.
  • CTZ Bad Brambach
  • CTZ Bad Elster
  • CTZ Elsterberg
  • CTZ Heinsdorfergrund
  • CTZ Klingenthal
  • CTZ Lengenfeld/V.
  • CTZ Markneukirchen
  • CTZ Netzschkau
  • CTZ Oelsnitz/V.
  • CTZ Pausa-Mühltroff
  • CTZ Plauen | „Elster-Park“
  • CTZ Reichenbach/V.
  • CTZ Schöneck/V.
  • CTZ Weischlitz