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Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement

Das Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement übernimmt die Rolle des Eigentümers und die Steuerung der Gebäudewirtschaft und damit die Funktion eines umfassenden Dienstleisters für gebäudewirtschaftliche Belange.

Das Amt beinhaltet die Liegenschaftsverwaltung, die Bewirtschaftung der landkreiseigenen und angemieteten Liegenschaften sowie Hochbauinvestitionen/-unterhalt. Der Fokus liegt auf einer gesamtheitlichen Betrachtung der Liegenschaften unter wirtschaftlichen Aspekten und Ausschöpfung möglicher Ressourcen. Grundlage hierfür bildet die Bündelung aller Informationen sowie deren Einbeziehung in die Bewirtschaftungsprozesse.

Das Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement besteht aus zwei Sachgebieten sowie dem Bereich der Anmietung von Wohnraum zur Unterbringung von Asylbewerbern.

Immobilienmanagement

Das Aufgabengebiet des Sachgebietes Immobilienmanagement umfasst:

  • Bewirtschaftung und Betreuung von kommunalen und angemieteten Liegenschaften
  • zentrale Verwaltung der landkreiseigenen sowie der angemieteten Grundstücke und Gebäude
  • Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
  • Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten
  • Erarbeitung und Abschluss von Miet-, Pacht- und Nutzverträgen
  • Erhebung und Analyse von bewirtschaftungsrelevanten Belangen
  • Anmietung von Wohnraum im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern

Hochbau

Das Aufgabengebiet des Sachgebietes Hochbau umfasst:

  • Planung, Vorbereitung, Koordinierung und Betreuung der Hochbauinvestitionen des Landkreises
  • Realisierung von Bauunterhaltsmaßnahmen an kreiseigenen Gebäuden und Anlagen