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Verwaltungsleistungen A-Z

Vereinssatzung, Änderungsmitteilung an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Allgemeine Informationen

Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche Erfassung Ihres Vereins bedeutend sind, so müssen Sie diese Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung innerhalb von einem Monat mitteilen.

Dem Finanzamt müssen Sie Änderungen der Vereinssatzung spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.

Angezeigt werden müssen:

  • Erwerb der Rechtsfähigkeit eines Vereins
  • Veränderungen des Vereinsvorstandes
  • Verlegung des Vereinssitzes oder der Geschäftsleitung
  • Änderung der Rechtsform (zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH)
  • Vereinsauflösung
  • Eröffnung eines gewerblichen Betriebs (zum Beispiel einer Vereinsgaststätte)

Verfahrensablauf

Teilen Sie der Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Änderungen der Vereinssatzung in einem formlosen Schreiben mit.

Erforderliche Unterlagen

Falls gefordert:

  • Beschluss über die Satzungsänderung oder
  • Protokoll der Mitgliederversammlung, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde

Fristen

Meldung: innerhalb eines Monats nach der Satzungsänderung

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

  • § 137 Abgabenordnung (AO) - Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
  • § 138 Absatz 1 AO - Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung