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Verwaltungsleistungen A-Z

Unterhaltsvorschuss

Allgemeine Informationen/ Voraussetzungen

Für Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Elternteile  Beratungsleistungen in Anspruch nehmen oder Unterhaltsvorschussleistungen beantragen. Zusätzliche Informationen sind auch über das Amt24 abrufbar.

Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung

Über die nebenstehende Randleiste "Dokumente" bzw. über Unterhaltsvorschussleistungen im Amt24 sind der Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen, das Merkblatt zur Antragstellung bzw. zu den einzureichenden Unterlagen und weiterführende Informationen abrufbar.

wenn vorhanden:

  • Scheidungsurteil
  • Unterlagen über die gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Hinweise Sachbearbeiter

Die Sachbearbeitung von Unterhaltsleistungen ist abhängig vom Wohnort und für die Stadt Plauen darüber hinaus vom Anfangsbuchstaben zum Familiennamen des Kindes. Bitte geben Sie oben stehend im Feld "Ihr Wohnort" den relevanten Wohnort ein, klicken den Balken "Anzeigen" an und wählen nach Anzeige in der rechten Randspalte einen bzw. den zutändigen Mitarbeiter aus.

Bei Erstanfragen steht das Sekretariat des Fachbereiches zur Verfügung. Falls bekannt, können Sie auch den für Sie bisher zuständigen Mitarbeiter direkt kontaktieren (siehe Mitarbeiter-Verzeichnis).

Frau Karin Hirsch-Mitterer

Beistandschaften/UVG
Beigeordneter/Geschäftsbereich I|Jugendamt|Sachgebiet Beistandschaften/UVG
Sekretärin Beistandschaften/UVG

Postplatz 5

08523 Plauen