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Verwaltungsleistungen

Berufliche Bildung, Vorrang für duale Ausbildung (ESF)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Zuwendung zur Förderung der dualen Berufsausbildung nach Teil II/2 D der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01414

Mit diesem Programm werden Vorhaben gefördert, die junge Menschen mit Vermittlungshemmnissen oder individuellen Problemlagen auf dem Weg in die betriebliche Ausbildung und/oder während dieser begleiten.

Im Rahmen der Vorhaben sollen die Betriebe auch Unterstützung bei Problemen erhalten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung dieser jungen Menschen auftreten. Gefördert wird darüber hinaus die fachlich-inhaltliche Programmbegleitung, Koordinierung und Qualitätssicherung der Vorhaben.

Die Vorhaben sollen Angebote ergänzen, die seitens der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise der Träger der Grundsicherung oder im Rahmen von Bundesprogrammen bestehen.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe

  • bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • in begründeten Einzelfällen von bis zu 100 %

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Träger der dualen Berufsausbildung:

  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen

Weitere Voraussetzungen

  • Teilnehmer mit Hauptwohnsitz oder Ausbildungsstätte im Freistaat Sachsen
  • teilnehmende Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen

Antragstellende für die fachlich-inhaltliche Programmbegleitung, Koordinierung und Qualitätssicherung der Vorhaben müssen über die nötige Fachkompetenz verfügen. Sie dürfen nicht zugleich Träger des geförderten Vorhabens sein.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB).

Projektvorschlag, Antragstellung

Die Auswahl der Projektträger erfolgt in einem einstufigen Verfahren.

  • Stellen Sie bis zum Stichtag (nach Aufruf) über das ESF-Förderportal einen Projektantrag. Die Einreichung erfolgt über eine spezielle Software, die Sie nach Freischaltung durch die SAB nutzen können (Antrag: Vordruck 60800).
  • Den Projektantrag und die weiteren erforderlichen Unterlagen reichen Sie bitte auch in Papierform, vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben, bei der SAB ein.

Nach Auswertung aller Projektvorschläge entscheidet die SAB über die Auswahl und teilt den Bildungsträgern das Ergebnis schriftlich mit.

Fristen

  • Projektanträge: bis 28.09.2018 (Posteingang)

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 08.03.2022

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenfalls: Registrierung / Freischaltungsantrag für ESF-Portal
  • Projektantrag
  • Unterlagen zum Antrag

Detaillierte Informationen erhalten Sie im elektonischen Antragsverfahren, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der SAB ab.

Weitere Informationen