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Verwaltungsleistungen

Bundesfreiwilligendienst

Allgemeine Informationen

Seit 2011 können Personen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen und stärkt das Allgemeinwohl.

Als Freiwillige oder Freiwilliger können Sie sich direkt an den gemeinnützigen Träger wenden, der den Freiwilligendienst anbietet.

Den Einsatzvertrag schließen Sie mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ab.

Dauer

Die reguläre Dauer eines Bundesfreiwilligendienstes beträgt zwölf Monate. Er kann aber auch für eine Dauer zwischen sechs oder 18 Monaten vereinbart beziehungsweise verlängert werden. Im Rahmen eines speziellen pädagogischen Konzepts kann die Dauer auch bis zu 24 Monaten betragen.

Die tägliche Einsatzzeit in Ihrer Einsatzstelle entspricht der einer Vollzeitbeschäftigung. Wenn Sie das 27. Lebensjahr vollendet haben, können Sie Ihren Dienst auch in Teilzeit (mit mehr als 20 Stunden pro Woche) leisten.

Vergütung

Als Freiwillige oder Freiwilliger erhalten Sie ein Taschengeld. Die Höhe vereinbaren Sie mit Ihrer Einsatzstelle (Maximal EUR 390,00, Stand 2018). Darüber hinaus können Ihnen Unterkunft und Verpflegung (oder entsprechende Ersatzleistungen) zur Verfügung gestellt werden.

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres werden Sie (vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Regelung) Anspruch auf Kindergeld haben. Wenn Sie Renten oder Leistungen zur Grundsicherung (zum Beispiel Bürgergeld) beziehen, erhalten Sie bei der Rentenkasse oder anderen zuständigen Stelle weitere Information über die Anrechnung des Taschengelds auf diese Leistungen. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung) trägt Ihre Einsatzstelle.

Falls für den Freiwilligendienst eine ärztliche Untersuchung oder eine spezielle Arbeitskleidung erforderlich ist, trägt Ihre Einsatzstelle die dadurch anfallenden Kosten.

Voraussetzungen

  • Sie müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
  • Als Ausländer müssen Sie einen Aufenthaltstitel haben, der eine entsprechende Tätigkeit in Deutschland erlaubt.
  • Für einige Dienste kann zudem eine arbeitsmedizinische Untersuchung erforderlich sein. Einzelheiten dazu teilt Ihnen die Einsatzstelle mit.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Platz gefunden haben, sollten Sie das Gespräch mit der betreffenden Einsatzstelle suchen. Wenn Sie sich mit dieser Institution über Ihren Einsatz geeinigt haben, schließen Sie hierüber mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einen Vertrag ab. Ihre Einsatzstelle unterstützt Sie dabei.

  • Bei Problemen können Sie sich auch an Ihre regionale Beraterin oder Ihren regionalen Berater des Bundesamts wenden.

Pädagogische Begleitung

  • Der Bundesfreiwilligendienst wird pädagogisch begleitet. Hierfür sind bei einer zwölfmonatigen Dienstzeit für Freiwillige unter 27 Jahren 25 Seminartage verbindlich vorgesehen.
  • Freiwillige ab 27 Jahren nehmen Seminartage in angemessenem Umfang wahr. Näheres regeln Sie mit Ihrer Einsatzstelle. Der Besuch der Seminare gilt als Dienstzeit.
  • Das Konzept des Bundesfreiwilligendienstes sieht den Erwerb sogenannter berufsqualifizierender Fähigkeiten vor. Gegebenenfalls kann der Dienst auch als Praktikum angerechnet werden.
  • Zum Ende der Dienstzeit stellt Ihnen Ihre Einsatzstelle eine Bescheinigung, sowie ein Zeugnis aus. Dieses enthält Angaben über Art, Dauer sowie berufsqualifizierende Merkmale des Dienstes.

Fristen

keine

Achtung! Einige Einsatzstellen und Träger können jedoch feste Fristen für Bewerbungen und Dienstantritte festgelegt haben.

Kosten (Gebühren)

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Die ersten sechs Wochen des Dienstes gelten als Probezeit. Der Dienst kann in dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen, jeweils zum 15. oder zum Monatsende. Daneben kann das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund auch vorzeitig beendet werden - zum Beispiel wegen des Beginns einer Berufsausbildung oder eines Studiums.

Während des Dienstes gelten das Arbeitsschutz- beziehungsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes. Bei einer Dienstzeit von zwölf Monaten haben Sie beispielsweise Anspruch auf 24 Urlaubstage.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). 06.11.2023

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen