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Verwaltungsleistungen

Digitalisierung des Schulwesens, Förderung regionaler / landesweiter Projekte beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für schulübergreifende Digitalisierungsprojekte nach der Verwaltungsvorschrift zur Finanzierung regionaler und landesweiter Projekte zur Digitalisierung des Schulwesens (VwV RegioDigis) - 06803

Der Freistaat Sachsen fördert regionale und landesweite Projekte zur Digitalisierung des Schulwesens. Schulträger erhalten auf Antrag Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Vorhaben, die sinnvollerweise nicht von einer einzelnen Schule oder von einem einzelnen Schulträger umgesetzt werden.

Gefördert wird in den Bereichen:

  • Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen soweit sie im Vergleich zu bestehenden Angeboten pädagogische oder funktionale Vorteile bieten, beispielsweise:
    • Lernplattformen
    • Apps
    • pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen
    • Portale
    • Landesserver und Cloudangebote
  • Ausstattung von Einrichtungen der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung sowie von Schulen mit landesweiter Bedeutung mit
    • den erforderlichen Dateninfrastrukturen,
    • drahtlosen Netzzugängen sowie
    • Anzeige- und Interaktionsgeräten, einschließlich entsprechender Steuerungsgeräte
  • Entwicklung von Systemen, Werkzeugen und Diensten, die dem Ziel dienen,
    • bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbeizuführen,
    • die Service-Qualität bestehender Angebote zu steigern oder
    • die Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern
  • Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern

Die Förderung bezieht Planung, Aufbau und Inbetriebnahme (Integration, Umsetzung und Installation) ein.

Nicht finanziert werden insbesondere:

  • die Beschaffung von mobilen Endgeräten wie Smartphones, Laptops, Notebooks und Tablets
  • nicht projektbezogene, laufende Personal- und Sachausgaben
  • Ausgaben für Betrieb, Wartung und IT-Support
  • Lehr-Lern-Infrastrukturen, Systeme, Werkzeuge oder Dienste zur Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen, die durch den Zuwendungsempfänger kommerziell beziehungsweise mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.

Konditionen

Art der Zuwendung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe

  • in der Regel 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Mindestbetrag

  • EUR 10.000

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Weitere Informationen

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • öffentliche Schulträger (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • freie Schulträger genehmigter Ersatzschulen

Projektziel

Es handelt sich um landesweite Projekte, die schulischen Zwecken gemäß den landesweiten Schulentwicklungszielen dienen.

Verfahrensablauf

Kooperationsvertrag

Sind mehrere Schulträger am Vorhaben beteiligt, schließen diese untereinander einen Kooperationsvertrag ab. Der federführende Projektbeteiligte stellt den Förderantrag.

Online-Beantragung

Die Antragsstellung können Sie ausschließlich online beantragen.

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Registrieren Sie sich in Amt24 für das -> Servicekonto beziehungsweise melden Sie sich in Ihrem bestehenden Amt24-Servicekonto an.
  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag in Amt24 und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen wie beschrieben hinzu.
  • Nach der Antragsprüfung werden Sie über das Servicekonto benachrichtigt, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • Beantragen Sie die Auszahlung mit dem Formularen und Nachweisen. Die erforderlichen Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 (-> Onlineantrag und Formulare).
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.

Erforderliche Unterlagen

  • detaillierte Projektbeschreibung mit Angaben zu den Projektpartnerinnen und Projektpartnern, der Projektleitung, einer IST-Analyse und einer Zieldarstellung
  • geplante Projektergebnisse im Hinblick auf regionale beziehungsweise landesweite Wirkungen
  • Angaben zu Beginn und Ende der Maßnahme
  • geschätzten Gesamtausgaben der Maßnahme
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Bestätigung über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support
  • Erklärung der oder des Antragstellenden, dass die zu erstellenden digitalen Netze und die zu beschaffenden digitalen Geräte technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite und länderübergreifende Systeme sind

Anträge für regionale Vorhaben

zusätzlich jeweils die folgenden spezifisch-projektbezogene Angaben:

  • Bestandsaufnahme der bestehenden Ausstattungsniveaus
  • technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte
  • bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte

Anträge für landesweite Vorhaben

zusätzlich, soweit nach Art des Projektes erforderlich:

  • Angaben zu technologischen oder pädagogischen oder funktionalen Vorteilen
  • Angaben zu strukturbildenden Wirkungen der Investitionsmaßnahmen (zum Beispiel Förderung von Technologieoffenheit, Interoperabilität, Effizienzsteigerung, Qualitätssicherung anderer Investitionsmaßnahmen)

Fristen

Antragsstellung bis (Stichtagsregelung):

  • 31.03.2020
  • 30.09.2020
  • 31.03.2021
  • 30.09.2021

Projektumsetzung

  • Projektbeginn: nicht vor dem 17.05.2019
  • vollständige Abnahme: bis zum 31.12.2024

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 15.09.2022