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Verwaltungsleistungen

Erneuerbare Energien, Zuschuss für Solarthermie-Anlagen beantragen

Allgemeine Informationen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums Investitionen zur Errichtung und Erweiterung von Solarthermie-Anlagen.

Was wird gefördert?

Errichtung und Erweiterung von Solarthermie-Anlagen bis einschließlich 100 Quadratmeter Kollektorfläche zur

  • ausschließlichen Warmwasserbereitung
  • ausschließlichen Raumheizung
  • kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • Zuführung der Wärme in Wärmenetze
  • Zuführung der Kälte in Kältenetze
  • solaren Kälteerzeugung

Für Solarthermie-Anlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind nicht förderfähig (zum Beispiel Schwimmbad-Absorber) werden keine Zuschüsse gewährt.

Tipp: Informieren Sie sich vor Auswahl der Solarthermie-Anlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt ("Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen").

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Anlagen im Gebäudebestand

  • Basis- und Zusatzförderung
  • Innovations- und Zusatzförderung
  • Innovationsförderung - Bereitstellung von Prozesswärme

Anlagen im Neubau

  • Innovations- und Zusatzförderung
  • Innovationsförderung - Bereitstellung von Prozesswärme

Hinweise

  • Näheres zur Förderung und zu den Konditionen erfahren Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
  • Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Privatpersonen
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen
  • kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften

Weitere Voraussetzungen

Die Anlage erfüllt die Förderkriterien ("Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen").

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren - folgen Sie dem Link zum Antragsportal. Eine Ausfüllhilfe führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren.

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag
  • Fachunternehmererklärung (Bestandteil des Antragsformulars)
  • Rechnung (in Kopie)
  • bei Solarkollektoranlagen und Biomasseverfeuerungsanlagen zusätzlich, wenn der Effizienzbonus beantragt wird:
    • Energieausweis (in Kopie)
  • bei Wärmepumpen zusätzlich:
    • Nachweis der Wohn- und Nutzfläche in Kopie (zum Beispiel Wohnflächenberechnung, Grundrisspläne mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Wohnflächen, Kaufverträge)

bei Innovationsförderung:

  • unterschiedliche Unterlagen, je nach Art der Solarthermie-Anlage

Fristen

Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens (Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages)

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). 01.03.2022

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