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Verwaltungsleistungen

Fördermittel Tierschutz

Beantragung von Fördermitteln für Tierschutz

Beantragung von Fördermitteln für Tierschutz

Beantragung von Fördermitteln für
Tierschutz

Für die Vergabe von Fördermitteln im Bereich Tierschutz sind seit 2019 die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung und die zugehörigen Fachempfehlungen maßgeblich.

Zuschüsse für Sachkosten werden nun von den zuständigen Ämtern der Landratsämter vergeben. Im Bereich TIERSCHUTZ ist dies unsere Behörde, das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Zuwendungsempfänger:

  •  in erster Linie alle Vereine und sonstigen Organisationen, welche sich im Bereich Tierschutz im Vogtlandkreis im Sinne der Fachempfehlungen engagieren.

Fördergegenstand und erklärtes Ziel gemäß der Fachempfehlungen:

  •  die herrenlosen Katzenpopulationen im Landkreis möglichst klein zu halten.

Verwendung der Fördermittel für:

  • Übernahme der Tierarztkosten für die Kastration von herrenlosen Katzen
    (der überwiegende Teil des Budgets)
  • übrige Fördergegenstände sind nachrangig
    (Kosten für die Beschaffung von Tierbedarf und Pflegemitteln,
    Kosten für den Kauf von Tierfanggeräten,
    Kosten für Futtermittel)

Maßnahmen für die Fundtiere sind nicht förderfähig!

Hier finden Sie das Antragsformular, welches Sie bitte für das Förderjahr 2021 bis
spätestens 31.01.2021 an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des
Vogtlandkreises senden.