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Verwaltungsleistungen

Fachkräftesicherung, Projektzuschuss beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Sicherung von Fachkräften nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie), Nr. 06910

Der Freistaat Sachsen unterstützt Projekte, Vorhaben und Aktivitäten, die dazu beitragen, die regionale Fachkräftebasis langfristig zu sichern. Landkreise, Städte und Gemeinden als auch die Träger entsprechender Maßnahmen wie Vereine, Verbände, Unternehmen und Netzwerke können im Rahmen dieses Programmes Zuschüsse von bis zu 90 Prozent für Sach- und Personalausgaben beantragen.

Das Förderprogramm ist wichtiger Baustein zur Umsetzung der Fachkräftestrategie des Freistaates Sachsen. Die Umsetzung der Vorhaben und Projekte erfolgt in enger Abstimmung mit den regionalen Fachkräfteallianzen.

Was wird gefördert?

Unter Berücksichtigung demografischer, struktureller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Region werden nach Teil I der Richtlinie folgende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in den sächsischen Landkreisen, Städten und Gemeinden finanziell unterstützt:

  • Fachkräftekampagnen und weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Fachkräftesicherung
  • Information und Sensibilisierung von Unternehmen mit Blick auf Fachkräftegewinnung und -bindung
  • Etablierung von Unternehmens- und Branchenverbünden zur Fachkräftesicherung sowie Fachkräftepools
  • Kooperation von Hochschule und Wirtschaft zur Fachkräftesicherung
  • Aufbau integrationsunterstützender Netzwerke und Strukturen mit dem Ziel der Anwerbung oder Begleitung ausländischer Fachkräfte und Auszubildender in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt und zur Etablierung einer Willkommenskultur
  • Optimierung des Systems der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration von Migranten
  • Etablierung von geeigneten Strukturen sowie Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Studien als Grundlage zukünftigen Handlungsbedarfes in speziellen Bereichen der Fachkräftesicherung

Ziel der Förderung ist es, den Herausforderungen des demografischen Wandels mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt langfristig zu begegnen.

Nach Teil III der Richtlinie werden Maßnahmen zur begleitenden Qualitätssicherung und Erhöhung der Sichtbarkeit der oben genannten unterstützt.

Konditionen

Art der Förderung
Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Förderfähige Kosten
Sach- und Personalausgaben

Höhe
bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Projekte dürfen nicht zur Kofinanzierung von weiteren aus öffentlichen Mitteln finanzierten Projekten herangezogen werden, ausgenommen sind Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, die eine Mitfinanzierung Dritter ermöglichen
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • sächsische Landkreise und kreisfreie Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz
  • kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen
  • weitere Träger (natürliche Personen oder juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), die die Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen

Ausgeschlossen von der Förderung

  • über bestehende Förderprogramme oder gesetzliche Leistungen finanzierbare Projekte

Weitere Voraussetzungen

  • Im Landkreis bzw. in den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz muss eine regionale Fachkräfteallianz aus den relevanten Akteuren etabliert sein.
  • Regionale Maßnahmen müssen zentrale Zielstellungen der Fachkräftestrategie Sachsen unterstützen und durch die regionale Fachkräfteallianz im Rahmen des regionalen Budgets priorisiert sein.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt über das geschäftsführende Mitglied der regionalen Fachkräfteallianz. Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über das SAB-Förderportal.
  • Die vollständig ausgefüllten Vordrucke legen Sie gemeinsam mit den weiteren Antragsunterlagen dem geschäftsführende Mitglied Ihrer regionalen Fachkräfteallianz vor.
  • Die Fachkräfteallianz nimmt die erforderlichen Bestätigungen vor und leitet die Antragsunterlagen an die SAB weiter.

Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist. Die SAB zahlt die Mittel auf Ihren Kostennachweis hin aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab.

Kosten (Gebühren)

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Übergreifende Aktivitäten und Projekte

Nach Teil II der Richtlinie zur Fachkräftesicherung werden übergreifende Aktivitäten und Modellprojekte gefördert, die das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr initiiert. Das Ministerium ruft dazu jeweils gesondert auf.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 28.12.2022

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