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Verwaltungsleistungen

Krisen- und Notstandsbeihilfe für Land- und Forstwirtschaft, Binnenfischerei, Aquakultur (KuN/2015) beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung von Hilfen nach der Richtlinie "Krisen und Notstände" (KUN/2015)

Mit dieser Förderung werden auf Antrag Hilfen bei existenzgefährdenden Krisen und Notständen in Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und der Aquakultur gewährt.

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden, unmittelbar verursacht durch

  • eine Naturkatastrophe,
  • widrige Witterungsverhältnisse, die einer solchen gleichzusetzen sind,
  • Tierseuchen oder Schädlingsbefall.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Finanzierungsart
Anteilsfinanzierung

Höhe der Förderung
50 bis 100 Prozent des Gesamtschadens

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Voraussetzungen

antragsberechtigte

Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion mit Hauptwohnsitz beziehungsweise Unternehmenssitz im Freistaat Sachsen

Weitere Voraussetzungen

Das Unternehmen muss mindestens die Hälfte des Gesamteinkommens aus landwirtschaftlichen Primärproduktion beziehen. Ursache für Existenzgefährdung dürfen nicht vom Antragsteller zu vertretende Schadensereignisse sein.

  • Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Stürme, Lawinen, Erdbeben
  • Tierseuchen
  • Pflanzenkrankheiten
  • Schädlingsbefall
  • Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen
  • vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse

Die Liquiditätslücke muss nachvollziehbar dargelegt werden. Je nach Schadensursache sind besondere Zuwendungsvoraussetzungen nach der Richtlinie zu beachten.

Verfahrensablauf

  1. Die Förderung müssen Sie mit den vorgeschriebenen Formularen bei der zuständigen Stelle beantragen.
  2. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Krisen- und Notstandsbeihilfe und nimmt bei weiterem Informations- / Klärungsbedarf Kontakt mit Ihnen auf.
  3. Für eventuell auftretende Fragen bei der Antragstellung steht Ihnen das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Die Anträge entnehmen Sie bitte der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (siehe -> Weitere Informationen).

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 02.01.2024

Weitere Informationen