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Verwaltungsleistungen

Legehennenbetrieb, Registrierung beantragen

Allgemeine Informationen

Umsetzung der Vermarktungsnorm für Eier, Antrag auf Registrierung eines Legehennenbetriebes nach § 3 Legehennenbetriebsgesetz (LegRegG)

Alle Betriebe, die mindestens 350 Legehennen halten, sowie Betriebe, die Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten, müssen unter Vergabe einer Kennnummer registriert werden.

Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Betriebe, die Legehennen ausschließlich zur Erzeugung von Bruteiern halten sowie Betriebe mit weniger als 350 Legehennen sofern sie die Eier ausschließlich ab Hof, an der Tür und damit unmittelbar an Endverbraucher bzw. Endverbraucherinnen vermarkten. Auf Wochenmärkten müssen auch Direktvermarkter bzw. Direktvermarkterinnen abgegebene Eier mit dem Erzeuger-Code kennzeichnen.

Nicht registrierungspflichtige Betriebe können sich auf Antrag freiwillig registrieren lassen.

Vermarktungsnormen

Die Vermarktungsnormen für Eier VO (EG) Nr. 1308/2013 sowie VO (EG) Nr. 589/08 schreiben unter anderem vor, dass jedes Ei mit einem Erzeugercode zu kennzeichnen ist, mit dem für den Verbraucher nachvollziehbar Angaben zur Haltungsform sowie zum Ort der Erzeugung kenntlich gemacht werden müssen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Direktvermarkter, die Eier unmittelbar an den Endverbraucher abgeben.

Grundlage dieser Regelung bildet die Richtlinie 1999/74/EG (Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen). Sie schreibt vor, dass alle unter diese Richtlinie fallenden Betriebe mit einer Nummer zu registrieren sind, die eine Rückverfolgbarkeit der für den menschlichen Verzehr in Verkehr gebrachten Eier ermöglicht.

Umgesetzt wird dieses Anliegen mit der Richtlinie 2002/4/EG zur Registrierung von Legehennenbetrieben. Mit ihr werden EU-weit die zu registrierenden Daten, der Code für die Haltungsform sowie der Code für die einzelnen Mitgliedsstaaten vorgeschrieben.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

Antrag (Original)

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 02.01.2024

Verfahrensablauf

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Registrierung Ihres Legehennenbetriebs unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulares.
  2. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  3. Bei erfolgreicher Registrierung wird Ihnen für jeden Stall der Erzeugercode (Eierstempelnummer) zugeteilt, mit dem die Eier zu kennzeichnen sind.

Hinweise (Besonderheiten)

Für die Vermarktung von nach Gewichtsklassen sortierten Eiern über das Haustürgeschäft hinaus an Wiederverkäufer bzw. Wiederverkäuferinnen oder über den Hofladen ist neben Ihrer Registrierung als Erzeugerbetrieb auch eine Registrierung als Packstelle erforderlich.

Weitere Informationen

Voraussetzungen

 

Fristen