Inhalt

Verwaltungsleistungen

Mitgliedschaft und Engangement beim Technischen Hilfswerk, Anmeldung beim Ortsverband

Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich selbst im THW engagieren möchten, besuchen Sie einfach den nächsten THW-Ortsverband in Ihrer Nähe. Den finden Sie mit Hilfe der Dienststellenkarte auf den Seiten des Landesverbandes Sachsen, Thüringen.

Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren können sich in der THW-Jugend engagieren.

Ansprechstelle

Dienststellenkarte des THW-Landesverbands Sachsen

-> THW vor Ort
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen

  • Alter: zwischen 18 und 60 Jahren
  • körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
  • ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch bei anderer Staatsangehörigkeit)
  • Sie sind für den Dienst im THW tatsächlich verfügbar.
  • Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.

Ausschlussgründe

  • Sie worden von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen.
  • Sie sind zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  • Sie sind nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

THW-Jugend

  • Alter: von 10 bis 18 Jahren

Verfahrensablauf

Bei dem oder der THW Ortsbeauftragten erhalten Sie Informationen zur Anmeldung und können Details zu Ihrer Ausbildung und zum Ortsverband klären.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten (Gebühren)

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Auslandseinsatz

Für einen Auslandseinsatz müssen Sie ehrenamtlich in einem THW-Ortsverband tätig sein und als THW-Helferin / THW-Helfer spezielle Aus- und Fortbildungen absolvieren.

Praktikum

Sie können in der THW-Leitung, in einem THW-Landesverband oder in einer THW-Geschäftsstelle ein Praktikum machen. Senden Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf an die entsprechenden Kontaktadressen.

Jugendgruppe im Technischen Hilfswerk (THW-Jugend)

Die THW-Jugend hat sich zum Ziel gesetzt, die Jugendlichen in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen. Dabei wird jedoch neben der Ausbildung in diesem Bereich, wie zum Beispiel Stegebau, Transport von Verletzten, Ausleuchten von Einsatzstellen und anderen fachbezogenen Tätigkeiten, die in etwa ein Drittel des Jahresprogrammes ausmachen sollten, großer Wert auf allgemeine Jugendarbeit gelegt. Aufgenommen werden können Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren. Anschließend können sie ihren Dienst im THW fortsetzen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. 09.09.2021

Weitere Informationen

  • www.thw.de
    Portal der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Fristen