Inhalt

Verwaltungsleistungen

Vereinigung und Teilung von Grundstücken

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Zum Vollzug einer Vereinigung oder Teilung von Grundstücken im Grundbuch bedarf es eines Antrages auf Vereinigung oder Teilung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Eine Beglaubigung eines solchen Antrages kann durch die katasterführende Behörde oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfolgen, wenn die zu vereinigenden Grundstücke örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden oder wenn die Teilung erforderlich ist, um diese Einheit herzustellen. Die Zuständigkeit der Notare bleibt unberührt.

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

Ein Antrag soll nur beglaubigt werden, wenn

a) nach der Vereinigung eine Verschmelzung angestrebt und möglich ist und

b) eine beantragende andere Behörde keine eigene Befugnis zur Beglaubigung besitzt.

Eine Verschmelzung von Flurstücken ist kostenfrei.
Die Entfernung der Grenzmarken ist nicht vom Gebührengegenstand umfasst. Hierfür gilt Tarifstelle 8.1 der 2. SächsVermKoVO.

Kosten

Kosten

Eine Beglaubigung von Unterschriften bei Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken nach §18 Abs.1 SächsVermKatG ist kostenpflichtig.

Rechtsgrundlage