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Verwaltungsleistungen

Witwen- und Witwerrente beantragen

Allgemeine Informationen

Nach dem Tod des Ehe- oder des Lebenspartners* kann ein Anspruch auf eine Witwerrente bestehen. Um Witwerrente erhalten zu können, muss die Ehe oder Lebenspartnerschaft in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben.

Das Hinterbliebenenrecht wurde für ab 2002 geschlossene Ehen neu geregelt. Aus Vertrauensschutzgründen ist das "alte Recht" von vor 2002 für diejenigen weiter maßgebend, deren Ehepartner zwar nach 2002 gestorben ist, die Ehe aber vor 2002 geschlossen und ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren wurde.

Das Hinterbliebenenrecht unterscheidet zwischen kleiner und großer Witwerrente. Die große Witwerrente beträgt in den ersten drei Monaten 100 Prozent der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch hatte oder gehabt hätte. Danach besteht der Anspruch nur noch in Höhe von 55 Prozent (nach »altem Recht« 60 Prozent). Die kleine Witwerrente beträgt in den ersten drei Monaten 100 Prozent der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch hatte oder gehabt hätte. Danach besteht der Anspruch nur noch in Höhe von 25 Prozent.

Der Anspruch auf kleine Witwerrente besteht längstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Sterbemonats. Falls für Sie das "alte Recht" gilt, bekommen Sie die kleine Witwerrente zeitlich unbegrenzt.

Wenn Sie neben der Witwerrente weitere Einkünfte haben, werden diese zu 40 Prozent auf Ihre Witwerrente angerechnet, wenn ein bestimmter Freibetrag überschritten wird. Dies gilt nicht im sogenannten Sterbevierteljahr.

War Ihr Ehepartner bereits Rentner, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach seinem Tod beim Renten Service der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwerrente beantragen. Ein Anspruch auf Witwerrente besteht nicht, wenn ein Rentensplitting durchgeführt wurde.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Voraussetzungen

kleine Witwerrente

Nach dem seit 2002 geltenden Recht erhalten Sie eine kleine Witwerrente, wenn Sie

  • beim Tod des Ehepartners das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Ihr verstorbener Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner die sogenannte allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder wenn er bereits eine Rente bezogen hat. Die allgemeine Wartezeit kann auch vorzeitig erfüllt sein, zum Beispiel wenn Ihr Partner bei einem Arbeitsunfall zu Tode gekommen ist.

große Witwerrente

Eine große Witwerrente erhalten Sie nach dem seit 2002 geltenden Recht, wenn Sie

  • beim Tod des Ehepartners das 47. Lebensjahr vollendet haben,
  • Ihr verstorbener Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner die sogenannte allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder wenn er bereits eine Rente bezogen hat.
  • das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aber stattdessen ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehegatten unter 18 Jahren erziehen oder erwerbsgemindert sind. Als Kinder zählen auch Stief- und Pflegekinder, Enkel und Geschwister, die in den Haushalt aufgenommen worden sind. Enkel und Geschwister können auch dann berücksichtigt werden, wenn sie zwar nicht in den Haushalt aufgenommen worden sind, aber überwiegend unterhalten werden.

Hinweis: Die Altersgrenze für den Anspruch auf große Witwerrente wird seit 2012 stufenweise von 45 auf 47 Jahre angehoben. Wenn für Sie "altes Hinterbliebenenrecht" gilt, verbleibt es bei der Altersgrenze von 45 Jahren.

Verfahrensablauf

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Witwerrente haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare benötigen, so unterstützen Sie

  • die Mitarbeiter der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung,
  • ehrenamtlich tätige Versichertenälteste sowie
  • die Mitarbeiter des Versicherungsamtes Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Und so gehen Sie vor:

  • Vereinbaren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Termin für die Entgegennahme Ihres Rentenantrages. Dabei wird Ihnen mitgeteilt, welche Formulare auszufüllen sind und welche weiteren Unterlagen zur Antragstellung mitzubringen sind.
  • Wenn Sie Unterlagen nachreichen, geben Sie bitte immer Ihren vollständigen Namen und die Versicherungsnummer an.

Erforderliche Unterlagen

Das Komplettpaket "Witwen- und Witwerrente" der Deutschen Rentenversicherung enthält alle notwendigen Formulare.

Fristen

keine

Achtung! Beachten Sie aber, dass die Witwerrente längstens für zwölf Monate rückwirkend gezahlt wird.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 06.06.2023

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