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Verwaltungsleistungen

Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Menschen, Zuschuss beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkung (RL Wohnraumanpassung - RL WRA) , Nr. 00790

Sie möchten Ihre Wohnung umbauen, weil Sie als Bewohner* oder Ihre im Haushalt lebenden Angehörigen in der Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt sind? Um Nutzungseinschränkungen des Wohnraumes zu beseitigen, können Sie einen Zuschuss aus diesem Förderprogramm beantragen.

Was wird gefördert?
  • Umbaumaßnahmen in Wohnraum (Flure, Türen, Wohn-, Schlafräume, Küchen, Sanitärräume) zur besseren Wohnraumnutzung bei voraussichtlich dauerhaft eingeschränkter Mobilität, orientiert an den technischen Regeln des barrierefreien Bauens (DIN 18040-2 Kapitel 5)
  • abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohngebäude

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe
bis zu 80,0 % der förderfähigen Gesamtkosten

  • Barriere-Reduzierung: maximal EUR 8.000
  • rollstuhlgerechter Umbau: maximal EUR 20.000

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Voraussetzungen

Antragsberechtigte
  • Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Einfamilienhauses
  • gegenwärtige oder künftige Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses (bereits vertraglich gebunden)
Weitere Voraussetzungen
  • Der Bewohner oder im Haushalt lebende Angehörige sind in ihrer Mobilität voraussichtlich dauerhaft eingeschränkt.
  • Der Umbau ermöglicht oder verbessert die Wohnraumnutzung für die Betroffenen.
  • Beim beabsichtigten Umbau von Mietwohnungen muss das Einverständnis des Vermieters vorliegen.
maximale Haushaltsgröße / Wohnfläche

Mietwohnraum

  • 1 Person: 60 m²
  • 2 Personen: 80 m²
  • jede weitere Person, die im Haushalt lebt: 15 m²

Wohneigentum (Eigentumswohnung)

  • 1 Person: 60 m²
  • 2 Personen: 90 m²
  • jede weitere Person, die im Haushalt lebt: 20 m²

Wohneigentum (Eigenheim)

  • bis 2 Personen: 110 m²
  • jede weitere Person, die im Haushalt lebt: 20 m²

Im Einzelfall kann diese Wohnfläche überschritten werden, wenn dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist.

Hinweis: Nähere Angaben in der Förderrichtlinie und auf der Programmseite der SAB.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Beratungsstelle ("zuständige Stelle"). Sind die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben, können Sie den Antrag auf Wohnraumanpassung stellen. Die Beratungsstelle unterstützt Sie bei Bedarf bei der Antragstellung.

Elektronische Antragstellung

Sie können Ihren Antrag zum Programm Wohnraumanpassung elektronisch stellen.

  • Gehen Sie zum Punkt "Wohnraumanpassung - Online-Antrag«. Dort können Sie die Antragstellung vollständig elektronisch ausfüllen, ohne jedes benötigte Formular einzeln abrufen zu müssen.
  • Sie füllen Ihren Antrag online aus. Nachdem Sie die Eingabe abgeschlossen haben, erhalten Sie eine E-Mail, die Ihren Antrag und alle Ihre gemachten Angaben zusammenfasst.
  • Den Antrag, den Sie per E-Mail erhalten haben, drucken Sie aus, unterschreiben ihn und senden ihn per Post mit den weiteren Unterlagen an die für Ihren Wohnort zuständige Beratungsstelle in Chemnitz, Dresden oder Leipzig.
Antragstellung über einzelne Formulare

Die einzelnen Formulare beziehen Sie online hier über Amt24 oder über das SAB-Portal.

  • Füllen Sie die Vordrucke aus und senden Sie diese ausgedruckt und unterschrieben mit den weiteren benötigten Unterlagen an die für Ihren Wohnort zuständige Beratungsstelle zu senden.
Prüfung und Bescheid

Die SAB erhält den Antrag nach Prüfung der Mobilitätseinschränkung durch die Beratungsstelle zur weiteren Bearbeitung. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang die Wohnraumpassung gefördert werden kann.

Auszahlung

Reichen Sie nach Abschluss des Umbaus bei der SAB einen Verwendungsnachweis auf den entsprechenden Formularen ein. Nach der abschließenden Prüfung wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Bestätigung der beauftragten Beratungsstelle
  • Datenschutzerklärung
  • bei Mietwohnungen (zusätzlich): schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass dem geplantem Umbau zugestimmt und beim Auszug auf einen Rückbau verzichtet wird

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.

Fristen

  • mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der SAB der Antrag vorliegt (Posteingang)

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 03.02.2023

Zuständige Stelle

die vom Freistaat Sachsen beauftragte Beratungsstelle, SAB

Weiterführende Informationen