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Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Den Umgang mit Waffen oder Munition regelt das Waffengesetz des Bundes. Wenn Sie auf Reisen innerhalb der Europäischen Union oder in Island, Norwegen und der Schweiz Waffen mitnehmen wollen – beispielsweise um an einem Schießwettbewerb teilzunehmen – benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der dort zuständigen Stelle erforderlich und in den Feuerwaffenpass einzutragen. Sie sollten sich daher vor Antritt der Reise über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat) erkundigen.

Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Sie müssen zum Besitz der Waffen berechtigt sein, die Sie in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen lassen wollen.

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses wird von der Waffenbehörde entgegen genommen. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis vorliegen.

Ist dies der Fall stellt die Waffenbehörde den Europäischen Feuerwaffenpass aus und sendet diesen zu. Alternativ kann die Erlaubnis auch in der Waffenbehörde abgeholt werden.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen sind der ausgefüllte Antragsvordruck im Original und der Personalausweis oder Reisepass. Weiterhin ist ein Lichtbild (Porträt) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte, in die die Waffe eingetragen ist, die Sie mitführen möchten, ist vorzulegen.

Fristen

Fristen

Der Europäische Feuerwaffenpass wird für fünf Jahre erteilt. Er kann zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

Gebühren

Gebühren

Für die Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses wird eine Gebühr von 80,00 Euro erhoben. Daneben fallen für jede Ein- und Austragung von Waffen im Europäischen Feuerwaffenpass Gebühren von jeweils 35,00 Euro je Waffe an.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage