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Kommunalaufsichtsamt

Hauptaufgabe des Kommunalaufsichtsamtes ist die Rechtsaufsicht über die Kommunen und kreisangehörigen Verwaltungs- und Zweckverbände sowie die Vorbereitung und Organisation von Wahlen. Hier wird die Funktion der Kreiswahlleitung für die Kommunal- und Parlamentswahlen wahrgenommen. Darüber hinaus ist das Amt für die Umsetzung der Förderung nach dem europäischen Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum verantwortlich. Außerdem werden im Amt die Rechtsangelegenheiten des Landratsamtes bearbeitet (soweit diese nicht von den anderen Geschäftsbereichen selbst bearbeitet werden), Verträge und juristische Stellungnahmen erarbeitet und Gerichtsprozesse für den Vogtlandkreis geführt.

Allgemeine Rechtsaufsicht

Rechtsaufsicht

  • Präventive Beratung der der Rechtsaufsicht unterstehenden Körperschaften (Städte und Gemeinden, Verwaltungs- und Zweckverbände)
  • Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung der Kommunen und Verbände, Kontrolle der Beschlüsse der Stadt- und Gemeinderäte und der Verbandsversammlungen
  • Genehmigungsbehörde in kommunalrechtlichen Angelegenheiten
  • Wahrnehmung der Dienstaufsicht über die Bürgermeister und Verbandsvorsitzenden
  • Bearbeitung von Widersprüchen gegen Entscheidungen der Kommunen
  • Beschwerde- und Petitionsverfahren
  • Nachprüfung vergaberechtlicher Entscheidungen der Kommunen
  • Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit

Standesamtsaufsicht und Meldestellenaufsicht

  • Ausübung der Standesamtsaufsicht und Meldestellenaufsicht
  • öffentlich-rechtliche Namensänderungsbehörde

Wahlen

  • Wahlprüfungsbehörde bei Kommunalwahlen für kreisangehörige Kommunen
  • Vorbereitung und Durchführung folgender Wahlen:
      • Europawahl
      • Bundestagswahl
      • Landtagswahl
      • Kommunalwahl

Finanzaufsicht

Sachgebiet Finanzaufsicht

  • Haushaltsrechtliche Aufsicht über die Städte, Gemeinden und Zweckverbände
  • Genehmigungsbehörde in haushaltsrechtlichen Angelegenheiten
  • Präventive Beratung zu haushaltsrechtlichen Problemstellungen
  • Ausfertigung gemeindewirtschaftlicher Stellungnahmen für Zuwendungsanträge

Ländliche Förderung

Sachgebiet Ländliche Förderung

Das Sachgebiet Ländliche Förderung ist Antrags- und Bewilligungsbehörde für Zuwendungen, die auf Basis der Förderrichtlinie LEADER und der Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung gewährt werden, wobei der Schwerpunkt bei der Förderung von LEADER-Vorhaben liegt. Die Zuwendungen für Projekte im Ländlichen Raum werden aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen (Förderrichtlinie LEADER) bzw. aus Mitteln von Bund und Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung) finanziert.

LEADER-Förderung

Die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) der jeweiligen LEADER-Gebiete bestimmen in ihren LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) Fördergegenstände und Konditionen. Die Strategien sind die Basis für thematische Aufrufe, bei denen sich Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Vorhaben um eine Förderung bewerben können. Ein Entscheidungsgremium (EG) der Lokalen Aktionsgruppe wählt nach den regionalen Prioritäten die besten Vorhaben aus.

Die Bewilligung der Förderung anhand der Förderrichtlinie LEADER erfolgt dann durch das Sachgebiet Ländliche Förderung.


LEADER-Gebiete im Vogtlandkreis:

• Sagenhaftes Vogtland
Stadt Falkenstein, Gemeinde Bergen, Gemeinde Ellefeld, Gemeinde Grünbach, Gemeinde Muldenhammer (alle Ortsteile außer Morgenröthe-Rautenkranz), Gemeinde Neustadt, Gemeinde Theuma, Gemeinde Tirpersdorf, Gemeinde Werda

• Westerzgebirge
Gemeinde Steinberg, Gemeinde Muldenhammer (nur der Ortsteil Morgenröthe-Rautenkranz), Ortsteile der Großen Kreisstadt Auerbach mit bis zu 5.000 Einwohnern (Stichtag: 30.06.2021)

•  Vogtland
alle oben nicht aufgeführten Städte/ Gemeinden bzw. Ortsteile des Landkreises mit bis zu 5.000 Einwohnern (Stichtag: 30.06.2021)

Informationen zum räumlichen Geltungsbereich für die Förderperiode 2023 - 2027 finden Sie hier.

Unter anderem Förderung von (Abweichungen je nach LEADER-Gebiet möglich):

  • Schaffung von Verkaufsflächen und -läden für die Nahversorgung
  • Digitale oder innovative Lösungen zur Grundversorgung
  • Innovative Maßnahmen zur Ansiedlung oder Erhalt von Gesundheitseinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
  • Bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen
  • Bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Erhalt des materiellen und immateriellen Kulturerbes (bauliche und digitale Maßnahmen)
  • Erhalt von Kirchen und kirchlichen Gebäuden / Erhalt von Trauerhallen und Friedhöfen
  • Investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und Aufwertung von Kulturangeboten
  • Investive Maßnahmen zur Aufwertung öffentlich zugänglicher Freianlagen und Plätze in Ortslagen für alle Generationen
  • Neu- und Ausbau öffentlich nutzbarer Freianlagen und Spielplätze
  • Um- und Wiedernutzung ungenutzter bzw. leerstehender Gebäude zur wirtschaftlichen Verwendbarkeit
  • Vermarktung regionaler bzw. neuartiger Produkte
  • Investitionen in Maschinen, Anlagen und Ausstattungen
  • Errichtung bzw. Aufwertung öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur
  • Schaffung neuer Beherbergungsangebote
  • Gestaltung des Webauftritts für neue Beherbergungsangebote
  • Maßnahmen zur Erweiterung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten sowie Etablierung neuer Betreuungsangebote
  • Maßnahmen zur Digitalisierung von Bildungsangeboten
  • Bildungsangebote für spezielle Zielgruppen (z. B. Vereine, Naturführer etc.)
  • Um- und Wiedernutzung ungenutzter ländlicher und kleinstädtischer Gebäude zur Verwendung als Hauptwohnsitz sowie für Mehrgenerationenwohnen
  • Abbruch baulicher Anlagen und Gebäude für eine Folgenutzung
  • Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung in Ortslagen
  • Konzepte und Maßnahmen zur Hochwasservorsorge, Renaturierung und ökologische Sanierung von Fließ- und Stillgewässern
  • Kooperationsvorhaben zwischen den LEADER-Gebieten

Weitere Informationen:

Details zur LEADER-Förderung erhalten Sie hier.

Fragen zur Antragsstellung: