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Anordnung zur Aufstallung von Geflügel im Risikogebiet

Am 24.12.2020 wurde in einem Gänsebestand im Landkreis Leipzig die Geflügelpest amtlich festgestellt. Fast 10 000 Tiere mussten daraufhin getötet werden. Am 28.12.2020 folgte ein Ausbruchsgeschehen in einem kleineren Hühnerbestand im gleichen Landkreis. Nur wenige Tage später wurde das Geflügelpestvirus  in Landsberg/Lech, im Landkreis Nordhausen und am Bodensee festgestellt.

Schon im Vorfeld dieser Fälle war in Deutschland ein sehr dynamisches Geflügelpestgeschehen zu verzeichnen. Der erste Nachweis in Sachsen erfolgte am 13.11.2020 bei einer Wildente in der Nähe von Torgau.

Es folgten Ausbrüche im Dezember 2020 in Nutzgeflügelbeständen (Hühner, Gänse) im Landkreis Nordsachsen. Mittlerweile sind in Sachsen folgende Landkreise betroffen: Landkreis Leipzig, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Meißen, Görlitz, Bautzen, Stadt Dresden, Zwickau und Mittelsachsen.
Auch in unseren benachbarten Bundesländern Thüringen (Kyffhäuserkreis, Nordhausen) und Bayern sind viele Ausbrüche zu verzeichnen. Geografisch nahe sind Ausbrüche in Bayreuth und Tirschenreuth zu nennen.

Europaweit meldeten das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Frankreich (u.a. Korsika), Dänemark, Irland, Belgien, Spanien, Italien, Norwegen, Schweden, Polen, Slowenien und Kroatien Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAI des Subtyps H5 bei Geflügel.

Nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts ist das Risiko des Eintrages des Virus in unsere Hausgeflügelbestände durch Wildvögel als hoch zu bewerten.

Das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt hat deshalb den Vogtlandkreis auf der Grundlage einer Risikobewertung als Risikogebiet ausgewiesen.

Es wird eine Allgemeinverfügung erlassen, welche sich an die Geflügelhalter im gesamten Vogtlandkreis richtet. Sämtliches Geflügel - Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse (augenommen Laufvögel) -  muss aufgestallt werden.

Die Anordnung zur Aufstallung bedeutet im Detail, dass Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen Ställen gehalten werden muss. Alternativ ist auch die Haltung von Geflügel in Vorrichtungen mit einem überstehenden, dichten Dach und gegen das Eindringen von Wildvögeln sicheren Seitenbegrenzungen (Volieren) möglich. Damit soll sowohl der direkte Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln sowie die Verunreinigung von Einstreu, Tränken und Futter durch virushaltige Ausscheidungen der Wildvögel verhindert werden.

Um eine Einschleppung der Geflügelpest  in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist neben der Aufstallung des Geflügels für alle Geflügelhalter die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig. Futter- und Einstreulager sind vor Wildvogeleinflug und Verunreinigungen zu schützen. Oberflächenwasser sollte nicht zur Tränkung verwendet werden. Personen- und Fahrzeugverkehr sind auf ein Minimum zu beschränken. Ebenso empfiehlt es sich, Schutzkleidung zu tragen und die Schuhe vor Betreten der Stallanlagen  zu wechseln. Vor und nach dem direkten Kontakt mit Geflügel sollte man sich die Hände gründlich waschen.

Beim Auffinden von toten Wildvögeln ist ein direkter Kontakt zu vermeiden. Jäger mit privater Geflügelhaltung sollten sich dem Übertragungsrisiko nach Jagd auf Federwild bewusst sein und der Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen besondere Beachtung schenken.

Alle Geflügelhalter sind in der Pflicht, den Gesundheitsstatus ihrer Tiere regelmäßig und gewissenhaft zu kontrollieren. Bei erhöhten Verlusten von Tieren ist unverzüglich der Tierarzt zu informieren und die Erkrankungsursache abzuklären.

Alle Geflügelhalter im Vogtlandkreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises, Stephanstraße 9, 08606 Oelsnitz, Tel. 03741/300-3601 oder unter veterinaeramt@vogtlandkreis.de anzuzeigen.