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Untere Landwirtschaftsbehörde

Im Freistaat Sachsen liegt die Zuständigkeit im Bereich Agrarstruktur bei den Landratsämtern als Untere Landwirtschaftsbehörden.

Der Begriff Agrarstruktur umfasst ganzheitlich die Grundlagen der landwirtschaftlichen Produktion und der Lebensbedingungen auf dem Land.
Dazu gehören u.a. die Siedlungsform, die Betriebsstruktur, die Eigentumsstruktur als auch die Boden- und Pachtpreisentwicklung.

Folgende agrarstrukturelle Themenfelder werden u.a. durch die Untere Landwirtschaftsbehörde bearbeitet:

1. die Genehmigungen nach dem Grundstückverkehrsgesetz

2. der Vollzug des Landpachtverkehrsgesetzes (Registrierung von Landpachtverträgen)

3. die Prüfung und Genehmigung von Erstaufforstungsvorhaben nach dem Sächsischen Waldgesetz

4. "Träger Öffentlicher Belange" zu Fragen der landwirtschaftlichen Betroffenheit im Rahmen öffentlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren