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Meldung zur Abfallentsorgung

Hilfen für Familien in Not

Allgemeine Informationen

Familien in finanzieller Notlage - hervorgerufen durch ein schwerwiegendes Ereignis oder Verkettung unglücklicher Umstände - können finanzielle Hilfe der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" erhalten. Die Stiftungsleistungen sollen dem Erhalt oder der Sicherung der Lebensgrundlage der Familie dienen.

Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen ist eine einmalige Unterstützung möglich.

Hinweise:

  • Finanzielle Hilfen der Stiftung sind zweckgebunden und können individuell nach Einzelfallprüfung entsprechend der Notlage vergeben werden.
  • Die Unterstützung ist einkommensabhängig, der Umfang richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles.
  • Die finanzielle Unterstützung durch die Landesstiftung ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Ansprechstelle

Familien- und Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter

Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege

-> Beratungsstellensuche
Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung Sachsen e.V.

Voraussetzungen

  • Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Schwangere
  • ständiger Wohnsitz im Freistaat Sachsen
  • Bedürftigkeit (zum Beispiel wirtschaftliche Notlage)
  • Alle zustehenden gesetzlichen Leistungen wurden vorrangig in Anspruch genommen und es werden ergänzende Hilfen benötigt.

Verfahrensablauf

Leistungen der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" beantragen Sie bei einer der oben genannten Anlaufstellen. Dort erhalten Sie auch individuelle Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.

  • Die Anträge erhalten Sie in den jeweiligen Anlaufstellen.
  • Beschreiben Sie im Antrag die Notlage und legen Sie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dar.
    Geben Sie an, welche anderen Hilfen schon in Anspruch genommen wurden beziehungsweise wieweit Sie dies versucht haben.
  • Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben und erteilen eine schriftliche Ermächtigung zur Überprüfung ihrer Angaben.
  • Den Antrag reichen Sie zusammen mit den nötigen Nachweisen bei der Anlaufstelle ein. Dort prüft man die Angaben und leitet Ihre Unterlagen mit einem entsprechenden Entscheidungsvorschlag an die Geschäftsstelle der Stiftung weiter.
  • Die Geschäftsstelle der Stiftung teilt Ihnen schriftlich mit, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde und zahlt die Mittel aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und über die Inanspruchnahme gesetzlicher Leistungen

Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Anlaufstelle mit.

Kosten (Gebühren)

keine

Freigabevermerk

Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind". 09.06.2016

Zuständige Stelle

Sozialamt beim Landratsamt oder bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung

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