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Vogtlandkreis - Beschaffung eines Kommandowagens für die Kreisbrandmeisterei

§ 24 SächsBRKG – Landesbranddirektor, Bezirks- und Kreisbrandmeister (1) Der Landkreis bestellt einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister und stellt desen Ausrüstung. (2) Der Kreisbrandmeister überprüft Aufstellung, Ausrüstung, Leistungsstand und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren. Er unterstützt die überörtliche Zusammenarbeit. Ihm können auch Aufgaben des Katastrophenschutzes übertragen werden. (3) Der Landkreis kann einen oder mehrere Stellvertreter des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellen. Die Aufgabe kann ehrenamtlich wahrgenommen werden.

Projektbeschreibung (Zusammenfassung)

Ersatzbeschaffung eines Kommandowagens (KdoW entsprechend DIN 14507-5) für Kreisbrandmeister bzw. Stellvertreter

Zeitraum

2018

Finanzierung

Eigenanteil des LRA sowie Zuwendung des Freistaat Sachsen nach Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit Richtlinie Feuerwehrförderung

Projektpartner / Fördermittelgeber

Freistaat Sachsen

Weitere Informationen

Hompage des Freistaat Sachsen