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Verwaltungsleistungen

Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen

Allgemeine Informationen

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise:

  • Zufahrtsbaulast: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück: Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher die belastete Fläche von Bebauung und eigenen Abstandsflächen freihalten.

Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten. Diese werden nicht in das Baulastenverzeichnis, sondern in das Grundbuch eingetragen, welches beim Grundbuchamt geführt wird.

Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.

Voraussetzungen

Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise

  • Grundstückseigentümer
  • Kaufinteressenten

Verfahrensablauf

Beantragen Sie bei der zuständigen Stelle formlos Einsicht in das Baulastenverzeichnis. Zum Teil ist die Antragstellung auch online oder mit elektronisch abrufbaren Formularen möglich.

Wird Ihnen Einsicht gewährt, können Sie auch Abschriften und Auskünfte anfordern.

Kosten (Gebühren)

  • Einsicht in das Baulastenverzeichnis (soweit die Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird): EUR 25,00 je Grundstück
  • Abschriften und Auskünfte: EUR 22,00 bis 70,00 je Grundstück

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Fristen

keine