Fördermöglichkeiten bei einer notwendigen außerhäuslichen Unterbringung von Schülern
Sind Sie Schülerin bzw. Schüler und können während Ihrer Ausbildung nicht zu Hause wohnen, dann können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen bei Ihren Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung unterstützt werden.
Hierfür gibt es
- Fördermöglichkeiten nach der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung bei außerhäuslicher Unterbringung von Berufsschülern oder
- Fördermöglichkeiten nach der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung bei Internatsunterbringung von Schülern allgemeinbildender Schulen und
- Fördermöglichkeiten nach der Satzung zur Regelung freiwilliger Leistungen für die Unterbringung von Schülern im Internat am Gymnasium Klingenthal - Eliteschule des Sports -
Sofern Ihr Kind die 5. oder 6. Klasse des Gymnasiums Klingenthal oder der Seminar-Mittelschule Auerbach besucht und Sie die Beförderung vom Hauptwohnsitz dorthin selbst durchführen, gibt es noch