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    Kompostieranlage in Oelsnitz

Grüngut/Weihnachtsbäume

Zur Sicherung einer hochwertigen Verwertung bietet der Vogtlandkreis die Annahme von Grüngut an den kommunalen Wertstoffhöfen bzw. eine gebührenpflichtige Abholung mittels Großbehälter an.

Zusätzlich werden aus den erfassten Grüngutabfällen Kompostsubstrate hergestellt, die dann auf dem Wertstoffhof Oelsnitz erhältlich sind.

Häufig gestellt Fragen

Wie und wo kann ich Grüngut entsorgen?

Grüngut kann teilweise über die Biotonne entsorgt werden. Dies umfasst zerkleinerten Ast- und Strauchschnitt, Laub, Grünschnitt, Pflanzenteile und Blumen.

Dazu besteht die Möglichkeit, Grüngut gebührenpflichtig an den kommunalen Werstoffhöfen in Falkenstein, Oelsnitz, Plauen oder Schneidenbach abzugeben.

Zusätzlich kann auch die gebührenpflichtige Bereitstellung eines Großbehälters zur Entsorgung von Grüngut beantragt werden.

Wo kann ich einen Großbehälter zur Abholung von Grüngut bestellen?

Der Vogtlandkreis bietet für Haushaltsauflösungen oder größere Mengen Sperrmüll/Restabfall/Grüngut auch Container an. Diese können schriftlich bei der Kreisentsorgungs GmbH Vogtland beantragt werden.

Auskünfte und Beratung dazu erhalten Sie ebenfalls bei der Kreisentsorgungs GmbH Vogtland.

Für die Innanspruchnahme eines Großbehälters fallen zusätzliche Gebühren an.

Die Gebührensätze finden Sie im nachfolgenden Dokument:

  • Gebührensätze ab 2022

    Gebührensätze ab 2022

    Datum: 27.01.2022

    Übersicht der Gebühren im Bereich Abfallwirtschaft ab 2022

Was kostet die Abgabe von Grüngut am Wertstoffhof?

Die Gebühren finden Sie in der folgenden Übersicht:

  • Gebührensätze ab 2022

    Gebührensätze ab 2022

    Datum: 27.01.2022

    Übersicht der Gebühren im Bereich Abfallwirtschaft ab 2022

Wie kann ich meinen Weihnachtsbaum entsorgen?

Die Weihnachtsbäume können an den ersten beiden Leerungsterminen für die Biotonne im Januar zur Abholung bereitgelegt werden. Sie müssen an den jeweiligen Terminen bis spätestens 6:00 Uhr bereitgelegt sein.

Die Weihnachtsbäume dürfen nicht größer als 1,50 m sein. Größere Bäume sind vor der Bereitstellung durch die Besitzer zu halbieren. Reisig und Äste sind als Nebengestellung von der Entsorgung ausgeschlossen.

Zusätzlich können Weihnachtsbäume bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres auch direkt an den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Dort, wo die Entsorgung des Restabfalls mit dem Kleinmüllfahrzeug erfolgt oder Sammelplätze eingerichtet wurden, müssen die Weihnachtsbäume zur nächsten durch die Entsorgungsfahrzeuge anfahrbaren Stelle oder zum abgestimmten Sammelplatz gebracht werden. Dies gilt auch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob für Ihr Grundstück ein Sammelplatz eingerichtet wurde oder ob Sie mit dem Kleinmüllfahrzeug entsorgt werden, wenden Sie sich an die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland.