Abfallgebühren
Allgemeine Informationen
Seit dem 01.01.2019 gelten im Vogtlandkreis erstmalig einheitliche Regelungen für den Bereich Abfallwirtschaft. Ab diesem Zeitpunkt werden auch im gesamten Landkreis die gleichen Abfallgebührensätze bei den Grundstückseigentümern erhoben.
Rechtsgrundlage
Gesetze
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG)
- Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG)
- Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
Satzungen
Vogtlandkreis ab 2019
Gebührensätze
Häufig gestellte Fragen
Vogtlandkreis ab 2019
Wer muss Abfallgebühren bezahlen?
Alle Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften von Grundstücken im Vogtlandkreis müssen Abfallgebühren für ihre bebauten und genutzten Grundstücke bezahlen.
Wie setzt sich die Abfallgebühr zusammen?
Die Abfallgebühren setzten sich in der Regel aus Festgebühren und Leistungsgebühren zusammen.
Die Festgebühr deckt vor allem Kosten, die kaum oder nicht von der Anzahl der Personen abhängig sind, zum Beispiel Verwaltungskosten, Kosten der Wertstoffhöfe, Kosten für Sondermüllentsorgung, Sperrmüll, Kleinelektronikschrott, Altpapier und Deponiesanierung. Die Höhe der Festgebühr richtet sich nach der Anzahl der privaten Nutzungseinheiten oder bei gewerblichen Nutzungseinheiten nach der Anzahl der Einwohnergleichwerte.
Leistungsgebühren
Die Leistungsgebühren decken vor allem beeinflussbare und personenabhängige Kosten. Dazu gehören beispielsweise:
- Behältergestellung für Restabfallbehälter und Biotonne
- Vollservice
- Leerungen für Restabfallbehälter und Biotonnen
- Biofilterdeckel, -material
- Sommerreinigung der Biotonne
- Elektronikschrottabholung (Großgeräte)
- Abholung und Annahme von Altreifen, Fenster, Türen
Was ist ein Einwohnergleichwert?
Ein Einwohnergleichwert (EWG) ist der auf einen Einwohner bezogene Umrechnungswert. Er ergibt sich je nach Art des Gewerbes unter anderem aus der Anzahl der Beschäftigten, Anzahl der Betten (bei Beherbergungseinrichtungen) oder Anzahl der Personen (bei Schulen und Kitas).
Was sind Nutzungseinheiten?
Die Berechnungsgrundlage für die sogenannte Festgebühr bilden die Nutzungseinheiten. Dabei wird zwischen privaten und gewerblichen Nutzungseinheiten unterschieden.
Als private Nutzungseinheit versteht man alle einzelnen abgeschlossenen Wohneinheiten wie Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Miet- und Eigentumswohnungen, Wochenendhäuser und Wohngemeinschaften in denen private Haushalte geführt werden.
Als gewerbliche Nutzungseinheit sind alle eigenen, verpachteten oder vermieteten, gewerblich oder nicht privat genutzten Einheiten zu verstehen. Dazu gehören zum Beispiel Praxen, Kanzleien, Krankenhäuser, Verwaltungen, Sportstätten, Vereinsräume, Gewerbe- und Handelsbetriebe, Schulen und öffentliche Einrichtungen.