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Bioabfall

Bioabfälle sind Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft, die in einem Haushalt oder Gewerbe anfallen und die durch Mikroorganismen, bodenlebende Lebewesen oder Enzyme abgebaut werden können. Hierzu zählen zum Beispiel Speisereste oder Gartenabfälle.

Abfälle wie Klär- und Fäkalschlämme oder Pflanzenreste, die auf forst- oder landwirtschaftlich genutzten Flächen anfallen, gehören nicht zu den kommunal gesammelten Bioabfällen.

Eine getrennte Erfassung von Bioabfällen erfolgt im Vogtlandkreis über die Biotonne.

Häufig gestellte Fragen

Was gehört in die Biotonne?

  Aus der Küche beispielsweise:

  • Reste von Backwaren wie Brot, Brötchen, Kuchen
  • Eierschalen, Nussschalen und Obstkerne, -steine
  • Fleisch- und Wurstreste
  • gekochte und ungekochte Speisereste
  • Haare
  • Kaffeefilter und Teebeutel
  • Reste von Milchprodukten wie Käse, Quark, Joghurt
  • Obst- und Gemüsereste
  • Kleinstmengen organisches Tiereinstreu wie Stroh
  • verdorbene Lebensmittel

Aus dem Garten beispielsweise:

  • Blumen und Pflanzenreste
  • faules Obst
  • Laub, Grasschnitt
  • zerkleinerter Ast- und Strauchschnitt

Wo muss ich Abfallbehälter beantragen?

Die Bestellung der Abfallbehälter muss schriftlich (per E-Mail oder auf dem Postweg) beim Amt für Abfallwirtschaft erfolgen.

Beachten Sie bitte, dass nur der Grundstückseigentümer oder ein von diesem Bevollmächtigter eine Anmeldung oder Behälteränderungen vornehmen darf. Für die Anmeldung zur Abfallentsorgung und die Bestellung von Abfallbehältern haben wir das folgende Formular für Sie vorbereitet:

Welche Größen gibt es und wie oft werden die Behälter geleert?

Die Biotonnen können grundsätzlich im 14-täglichen Rhythmus geleert werden.

Es sind folgende Behältergrößen erhältlich:

  •   60-Liter-Biotonne
  • 120-Liter-Biotonne
  • 240-Liter-Biotonne

Wie sind Restabfallbehälter und Biotonnen bereitzustellen?

Seit dem 02.01.2019 werden die Leerungen von Restabfallbehältern und Biotonnen mittels eines Lesegerätes am Entsorgungsfahrzeug elektronisch erfasst.

Damit die Müllwerker vor Ort auch wissen, ob der jeweilige Behälter zur Leerung bereitgestellt ist, müssen Restabfallbehälter und Biotonnen mit dem Griff zur Straßenseite bereitgestellt werden (also mit der Rückseite nach vorn).

Kann ich mich von der Biotonne befreien lassen?

Auf Antrag (Meldeformular Punkt 5) können sich Grundstückseigentümer von der Bioabfallentsorgung befreien lassen.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

  • Der Grundstückseigentümer gewährleistet eine ordnungsgemäße Verwertung (Eigenkompostierung) aller auf seinem Grundstück anfallenden Bioabfälle. Die Verwertung erfolgt genau auf diesem Grundstück (nicht in einem anderen Garten oder Pachtgrundstück).
  • Auf dem Grundstück steht eine ausreichende Ausbringungsfläche für den Kompost zur Verfügung, das heißt in der Regel 25 Quadratmeter pro Person.
  • Es dürfen sich durch die Eigenverwertung keine Schadstoffe im Boden anreichern.
  • Die Allgemeinheit darf nicht beeinträchtigt werden.

Kann ich meine Biotonne reinigen lassen?

Die Sommerreinigung der Biotonne wird ab 2022 nicht mehr vom Landkreis angeboten. Es steht aber jedem Nutzer frei, die vorhandene Biotonne selbst mit klarem Wasser zu reinigen.