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Inzidenzschwelle unterschritten - Einzelunterrichtung wieder möglich

Datum: 12.05.2021

Seit heute, Mittwoch, 12. Mai 2021, ist die Einzelunterrichtung von Schülerinnen und Schülern in Kunst-, Musik- und Tanzschulen sowie durch freiberufliche Musikpädagogen wieder zulässig.

Die rechtliche Grundlage hierfür bildet §28 Abs. 2 der SächsCoronaSchVO.

Mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von unter 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen war hierfür die sachliche Grundlage gegeben. Der Schwellenwert nach §28 Abs. 2 ist damit erreicht.

Die Basis für den 7-Tage-Inzidenzwert bilden die vom Robert-Koch-Insttut veröffentlichten Zahlen.