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Unterschreitung des Inzidenzwertes von 50 - weitere Lockerungen möglich

Datum: 28.05.2021

Gemäß der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, vom 26. Mai 2021 werden für den Vogtlandkreis mit Wirkung zum 31.05.2021 weitere Lockerungen möglich:

Kontaktbeschränkungen & Abstandsregelungen (§4)
Durch die Unterschreitung des Inzidenzwertes von 50 dürfen im Vogtlandkreis zehn Personen zusammenkommen. Genesene und geimpfte Personen sowie Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Der bisher gültige Mindestabstand von 1,5m kann ab sofort für Kulturstätten und bei Sportveranstaltungen aufgehoben werden, wenn das Publikum getestet ist.

Maskenpflicht (§5)
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen, ohne dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
An Haltestellen im öffentlichen Personen-Nah- und Fernverkehr bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen.

Ladengeschäfte und Märkte (§10)
Die reguläre Öffnung von Ladengeschäften und Märkten ist mit einem tagesaktuellen Test zulässig. Die Testpflicht gilt nicht für Geschäfte des Grundbedarfs (z.B. Supermärkte, Baumärkte etc.).

Gastronomie (§12)
Zusätzlich zur bereits geöffneten Außengastronomie können auch die gastronomischen Innenbereiche ab dem 31.05.2021 öffnen. Voraussetzung zur Öffnung ist für beide Bereiche eine Kontakterfassung, sowie der Nachweis eines tagesaktuellen Tests, sofern Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen.

Beherbergung (§13)
Mit der Unterschreitung des Inzidenzschwellenwertes von 50 sind ab sofort auch touristische Übernachtungsangebote zulässig. Voraussetzung hierfür ist jedoch die vorherige Terminbuchung, eine Kontakterfassung sowie ein tagesaktueller Test zu Beginn des Aufenthaltes.

Beerdigungen & Eheschließungen (§16)
Abweichend der gültigen Kontaktbeschränkungen aus §4 sind bei Beerdigungen und Eheschließungen bis zu 50 Personen zulässig. Die Testpflicht bleibt unberührt. Genesene und geimpfte Personen zählen nicht dazu

Sport, Fitnessstudios (§19)
Die Ausübung von Kontaktsport auf Innensportanlagen ist für Gruppen von bis zu 30 Personen zulässig, unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests sowie einer Kontakterfassung.
Zudem sind Sportveranstaltungen mit Publikum unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests, mit Hygienekonzept und Kontakterfassung zulässig.
Die Testpflicht für Fitnessstudio bleibt bestehen.

Bäder, Saunen (§20)
Die Öffnung von Freibädern ist ab dem 31.05.2021 möglich, sofern ein Hygienekonzept für diese vorliegt. Kontakterfassung und ein tagesaktueller Test sind jedoch auch hier Voraussetzung.

Freizeiteinrichtungen (§22)
Die Öffnung von Freizeit- und Vergnügungsparks ist mit Hygienekonzept und Kontakterfassung zulässig. Besucherinnen und Besucher müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.

Kinder- und Jugenderholung (§ 22a)
Öffnung von Einrichtungen der Kinder-, Familien- und Jugenderholung ist ab sofort zulässig. Voraussetzung sind Kontaktverfolgung sowie ein tagesaktuelles Test zu Beginn des Aufenthalts.
Schulfahrten bleiben weiterhin untersagt.

Schulen & Kitas (§23)
In Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einschließlich heilpädagogischer Kindertageseinrichtungen ist ab dem 31.05.2021 wieder normaler Regelbetrieb möglich. Zudem ist für alle Schulformen wieder der normale Präsenzunterricht zulässig.

Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes bleibt die zweimalige Testpflicht pro Woche für Personen, die Gelände und Gebäude von Schulen und Kitas betreten, bestehen. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die ab Montag (31.05.2021) möglichen Lockerungen bei einer Unterschreitung des Inzidenzwertes von 50 in einigen Punkten von der aktuell (bis 30.05.2021) gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung abweichen. Dies betrifft beispielsweise den Einzelhandel. Somit bleibt die Testpflicht zur Öffnung von Ladengeschäften und Märkten weiterhin bestehen.

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