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Überwachung der Badegewässerqualität in den Talsperren im Vogtlandkreis

Datum: 30.07.2020

Das Gesundheitsamt des Vogtlandkreises überwacht auch in diesem Jahr die drei Talsperren Pöhl, Pirk und Falkenstein während der Badesaison auf deren Wasserqualität.
Dies erfolgt monatlich über Probenentnahme, Kontrolle der Sichttiefe, Messung der Temperatur und Überprüfung des Algenwachstums. Wir informieren Sie über die aktuellen Ergebnisse.

Entnommen werden die Wasserproben durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes an mehreren Stellen, teilweise vom Boot aus.

Bei Beanstandungen, wie vermehrtem Algenwachstum werden die Öffentlichkeit informiert und Verhaltensempfehlungen ausgesprochen.

Rechtliche Grundlage für die Überwachung der EU-Badegewässer bildet die »Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung«, die am 24. März 2006 in Kraft getreten ist. Diese wurde in Sachsen am 15. April 2008 als Verordnung über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung (Sächsische Badegewässer-Verordnung – SächsBadegewVO) in Landesrecht umgesetzt.

Ziel der Überwachung ist die Gewährleistung einer hygienisch unbedenklichen Badegewässerqualität sowie eine rechtzeitige Erkennung und Minimierung von potenziellen Gesundheitsrisiken zum Schutz der Badegäste.

Einen ausführlichen Überblick über die Qualität aller EU-Badegewässer in Sachsen gibt es auch auf der https://www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php.