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Der Energiebeauftragte des Vogtlandkreises informiert:  Heizen mit Öl, Flüssiggas, Holz… - Antragstellung startet am Montag

Datum: 05.05.2023

Stark gestiegene Energiepreise sind eine enorme Herausforderung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Nach einer Entscheidung der Bundesregierung im Dezember 2022 können Privatpersonen bei der Kostensteigerung von dezentralen Heizmitteln wie Öl, Pellets, Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle über Härtefallhilfen entlastet werden. Die Antragstellung in Sachsen beginnt ab Montag, dem 8. Mai und ist bis zum 20.Oktober möglich.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital. Dabei leisten die Verbraucherzentralen Sachsen Unterstützung und Beratung für diejenigen Personen, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben. 

Unter https://www.energieversorgung.sachsen.de/  findet man unter der Überschrift „Härtefall-Regelung für Energiepreise“ eine entsprechende Anleitung zu den finanziellen Hilfen und Entlastungen. Der Link zur Antragstellung ist auf der Internetseite der SAB unter  www.sab.sachsen.de/härtefallhilfen-für-private-haushalte-wegen-stark-gestiegener-energiekosten-für-nicht-leitungsgebundene-energieträger zu finden.