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Blackout-Szenario: Handlungsleitfaden gibt erste Empfehlungen für Notfall

Datum: 15.06.2022

Laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zählt die Stromversorgung in Deutschland europaweit zu den sichersten. Dennoch sind auch in Deutschland längere Stromausfälle durchaus möglich. Um im Falle eines so genannten Blackouts (langanhaltender, flächendeckener Stromausfall) vorbereitet zu sein, verfügt der Vogtlandkreis über einen Handlungsleitfaden.

Nachdem Inhalte dieses Leitfadens in dieser Woche zunächst den Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktionen des Kreistages in einer Sitzung vorgestellt wurde, möchten wir auch die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand informieren. Hierbei ergibt sich jedoch die Notwendigkeit, dass insbesondere sensible Inhalte zum Schutze der Bevölkerung unter Verschluss bleiben müssen.

Der Handlungsleitfaden

Für die Erstellung des Leitfadens wurde davon ausgegangen, dass die Elektrizitätsversorgung für mehr als 4 Stunden ausfällt und dass mehr als 50 % der Fläche des Landkreises betroffen sind. Von grundlegender Bedeutung war und ist ebenfalls, dass die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur (KRITIS*) autark für mindestens 72 Stunden handeln können. Hierbei handelt es sich um ein empfohlenes Schutzziel des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Fakt ist: Ein derartiges Ereignis verlangt schnelles und koordiniertes Handeln, da in wenigen Stunden die Zahl der Handlungsoptionen stark minimiert wird.

Der Handlungsleitfaden beinhaltet dabei grob drei Bereiche:

Teil A: Grundlagen (u.a. Gebietsbeschreibung)
Teil B: Basisplanung (Schutzziel, Analysen, Bedarf)
Teil C: Alarm und Gefahrenabwehrplanung (administrative/operative Führung, Alarm- und Gefahrenabwehrplanung in Gemeinden und Betrieben)

Im Rahmen der Erstellung des Handlungsleitfadens wurde u.a. im Ergebnis von zwei umfangreichen Fragebogenaktionen bereits im Jahre 2019 der IST-Stand hinsichtlich einer Handlungsfähigkeit der Einrichtungen der KRITIS im Falle eines langanhaltenden flächendeckenden Stromausfalls abgefragt. Hier hat sich gezeigt, dass in vielen Bereichen hinsichtlich Notfallplänen und der Bereitstellung von Notstromaggregaten Nachholbedarf besteht. Eine Erhebung anhand einer weiteren Fragebogenaktion zur Überprüfung der Aktualität ist in Planung.

In weiterer Konsequenz bedarf es verschiedener Aktivitäten, um die Betroffenen auf ein solches Katastrophenszenario vorzubereiten. Einzubeziehen sind hierbei neben den Städten und Gemeinden auch die Zweckverbände ÖPNV und Wasser- und Abwasser Vogtland (ZWAV), der Rettungszweckverband Südwestsachsen sowie landkreiseigene Einrichtungen (z.B. Pflegeheime, Kliniken) – und am Ende auch die Bevölkerung.

In einem ersten Schritt wurde den Gemeinden seitens des Landkreises ein Musterleitfaden zur Verfügung gestellt. Von besonderer Bedeutung ist auf Gemeindeebene die Bildung von Bürgerinformationszentren.

Die Landkreisverwaltung, die ebenfalls eine Einrichtung der KRITIS ist, hat u.a. folgende Aufträge:

  • Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Landkreisverwaltung
  • Aufrechterhaltung der medizinischen Grundversorgung im Landkreis
  • Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Unterstützung zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit landkreiseigener Wasser-, Ver- und Entsorger
  • Vorbereitung einer großflächigen Evakuierung
  • Unterstützung bei der Verteilung von Treibstoffreserven

Insbesondere letzterer Punkt befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Hierbei sind mehrere Notfalltankstellen sowie Treibstoffumschlagpunkte geplant, die im Notfall eine Versorgungssicherheit (bevorzugt für KRITIS-Einrichtungen) gewährleisten sollen.

Hinsichtlich der Bevölkerungswarnung wurden durch den Vogtlandkreis und den Kreistag entsprechende Beschlüsse zum Ausbau des Sirenenwarnnetzes gefasst. Hierbei muss jedoch festgestellt werden, dass es sich bei der Fertigstellung eines modernen Sirenennetzes mit Sprachdurchsagemöglichkeiten um einen längerfristigen Zeitraum handelt.
Ein abschließender Hinweis:

Der Handlungsleitfaden ist in seiner jetzigen Form keinesfalls als abgeschlossen zu betrachten und wird ständig fortgeschrieben. Auch hierbei werden wir sowohl den Kreisräten als auch der Öffentlichkeit entsprechende Informationen zur Verfügung stellen.

Selbstschutz der Bevölkerung

Zahlreiche Informationen zum Bevölkerungsschutz stellen wir hier bereit. Zu finden ist dort unter anderem auch der „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Dieser gibt den Bürgerinnen und Bürgern Hinweise zur Eigenvorsorge und zum Selbstschutz im Katastrophenfall.

*Hintergrund „KRITIS“:
Laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zählen zu „KRITIS“ folgende Bereiche:

  • Energie
  • Ernährung
  • Finanz- und Versicherungswesen
  • Gesundheit
  • IT und Telekommunikation
  • Siedlungsabfallentsorgung
  • Transport und Verkehr
  • Wasser
  • Unternehmen von besonderem öffentlichem Interesse