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Forstbehörde informiert zur aktuellen Waldbrandgefahr

Datum: 07.08.2018

Durch Waldbrandgefahrenstufen wird auf einer Skala von 1 bis 5 die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dargestellt. Dabei bedeutet 1 sehr geringe Gefahr, 2 geringe Gefahr, 3 mittlere Gefahr, 4 hohe Gefahr und 5 sehr hohe Gefahr. Die Waldbrandgefahr ist vor allem von der Witterung und der Vegetation abhängig. Der Deutsche Wetterdienst errechnet an Hand dieser Werte den sogenannten Waldbrandgefahrenindex (WBI) und leitet daraus die Waldbrandgefahrenstufen ab.

Die langanhaltende Trockenheit der vergangenen Monate mit Rekordtemperaturen führte zu der weiterhin bestehenden hohen Waldbrandgefährdung. Die Skala der Waldbrandgefahrenstufen weißt in den letzten Tagen fast durchgängig „hohe Waldbrandgefahr“ (Stufe 4) mit Tendenz zu höchsten Stufe 5 „sehr hohe Waldbrandgefahr“ aus.

Bis Ende Juli diesen Jahres wurden bereits sechs Waldbrände verzeichnet, Tendenz steigend. Im gesamten Vorjahr gab es nur einen einzigen Waldbrand. Dies zeigt bereits die Brisanz der aktuellen Witterungssituation.

Grundsätzlich gelten für Erholungssuchende bei jedem Waldbesuch ein generelles Rauchverbot sowie ein Verbot zum Umgang mit offenem Feuer. Der Wald und Waldwege dürfen zudem nicht mit Kraftfahrzeugen befahren und die Zufahrten müssen für die Feuerwehr und Rettungskräfte offen gehalten werden.

 

Die aktuelle Waldbrandwarnstufe ist im Internet unter https://www.mais.de/php/sachsenforst.php oder mit der App „Waldbrandgefahr Sachsen“ abrufbar.

 

Bereits ab der Waldbrandgefahrenstufe „3“ ist zu beachten:

  • Beim Betreten des Waldes werden die Waldbesucher um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Um Selbstzündungen vorzubeugen, sollte beispielsweise für jedermann selbstverständlich sein, dass verursachter Glasbruch wieder mit nach Hause genommen wird.
  • Kraftfahrzeuge sind auf Parkplätzen abzustellen, keinesfalls auf vertrockneten Wiesen und Stoppelfeldern. Ein weiterer Anmarsch zum Wald dient somit auch der aktiven Mithilfe zur Vorbeugung von Waldbränden.
  • Von der Forstbehörde genehmigte öffentlich Feuerstellen und Grillplätze im und in einer Entfernung von weniger als 100 Meter zum Wald sollen nicht mehr genutzt werden und auf Feuerwerke ist in diesem Bereich möglichst zu verzichten.

 

Ab Waldbrandwarnstufe „4“ gilt:

  • Aktiver Brandschutz durch äußerste Vorsicht im Wald.
  • Waldwege sollten nicht mehr verlassen werden.
  • Die Forstbehörde kann besonders gefährdete Waldbereiche zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher sperren.
  • Öffentlich Feuerstellen und Grillplätze im und in einer Entfernung von weniger als 100 Meter dürfen nicht genutzt werden, Feuerwerken wird ist in diesem Bereich nicht mehr zugestimmt.

 

Ab Waldbrandwarnstufe „5“ gilt:

  • Maximaler Schutz des Waldes vor Bränden.
  • Die Forstbehörde und Waldeigentümer können betroffene Waldgebiete sperren und somit jegliches Betreten und Befahren untersagen.
  • Ausnahmen gelten für Waldbesitzer und deren Beauftragte zwecks Kontrolltätigkeiten und für durch die Forstbehörde speziell genehmigte Arbeiten, für die Forstbehörde selbst, Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.

Getreu dem Motto, „Im Wald darf nur die Liebe lodern“, sollen sich alle Erholungssuchende im Wald so verhalten, dass bei den Freizeitaktivitäten kein Waldbrand verursacht wird.

Sollten Waldbrände entdeckt werden, ist umgehend die Rettungsleitstelle unter 112 zu informieren.

Dem umsichtigen, sensiblen und rücksichtsvollem Verhalten der Bürger ist es zu verdanken, dass es in den vogtländischen Wäldern bei den derzeitigen Witterungsbedingungen bisher verhältnismäßig wenige Brände gegeben hat.