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Geflügelpest: Schutzmaßregeln und Sperrbezirke werden aufgehoben

Datum: 27.04.2021

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 30.03.2021 wird aufgehoben.

Darüber informiert das Veterinäramt des Vogtlandkreises.

In dieser Verfügung wurden Schutzmaßregeln nach der amtlichen Feststellung eines Ausbruchs der Geflügelpest definiert. So annulliert das Veterinäramt die Sperrbezirke und die Beobachtungsgebiete um die Seuchenausbruchsbetriebe in der Gemeinde Pöhl und jener in der Stadt Plauen.

Das allen Gemeinden am 26. April 2021 zugehende Papier unterlegt die Maßnahmen inhaltlich wie folgt:

„In der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 30.03.2021 angeordneten Maßnahmen unter den Punkten 3. – 6. werden mit Wirkung dieser tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum 27.04.2021 aufgehoben. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 15.03.2021 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel - ausgenommen davon sind Laufvögel - zum Schutz vor der Geflügelpest im Risikogebiet (gesamter Vogtlandkreis) wird mit Wirkung dieser tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum 27.04.2021 aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung tritt am 28. April in Kraft.