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Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt Förderung der Sozialarbeit und Eingliederungshilfe in Millionenhöhe

Datum: 07.05.2021

Auf seiner jüngsten Sitzung konnten die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales einen aktuellen Bericht zur Arbeit  der ambulanten Suchtkrankenhilfe in der Pandemie entgegennehmen. Diplom-Psychologin Katharina Schumann verwies darauf, dass die Klienten nicht zwangsweise mehr werden, aber dass die Suchtprobleme in ihrer Qualität zunehmen. Darüber hinaus wird ersichtlich, dass die hinzukommenden psychosozialen Schwierigkeiten durch Isolation und fehlenden Ausgleich zu einem höheren Beratungsbedarf führen. Der Wegfall oder die Reduzierung von sinnstiftenden Tätigkeiten, wie Arbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten, um adäquate Verhaltensstrategien zu entwickeln und damit ihre Abstinenz nicht zu gefährden, wirkten sich negativ aus.

Die Arbeit mit suchtkranken Familien und ihren Kindern ist neben der Prävention ebenfalls von größter Bedeutung. Wichtige Netzwerkpartner sind Jugendamt und Erziehungsberatungsstellen. Dabei stellen die Koordination und Organisation der Kinderbetreuung neue Herausforderungen an die Beratungsstellen.

Ein deutlicher Anstieg wird bei den Verhaltenssüchten, bei den sogenannten computerspiel- und internetbezogenen Störungen beobachtet. Dabei stehen die Fachkräfte der Suchtberatungsstellen bei dieser sich fortsetzenden Entwicklung erst am Anfang.

Arbeit ist für die meisten Menschen Grundlage ihrer Existenz. Wertschätzung und Selbstverwirklichung sind wesentliche Erfolgsfaktoren. Suchtkranke sind überproportional arbeitslos und allenfalls im Bereich von Arbeitsgelegenheiten nur kurzzeitig tätig. Umso wichtiger ist die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und realistische Angebote zur Wiedereingliederung und Teilhabe, so das Fazit der Diplom- Psychologin.

Darüber hinaus beschloss das Gremium einstimmig, für die Vergabe von Fördermitteln an Träger der Sozialarbeit in Höhe von 152.300 Euro. Die Mittel fließen unter anderem in Kleiderkammern, in eine Kinder- und Frauenschutzunterkunft, zur Unterstützung von Behindertenvereinen und in soziale Projekte wie der Demenzfachstelle oder der aktiven Lebenshilfe für Jugendliche mit seelischen und geistigen Beeinträchtigungen.

Außerdem stimmt der Gesundheits- und Sozialausschuss einstimmig der Prioritätenliste für investive Förderungen von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen durch den Vogtlandkreis für die Jahre 2021 und 2022 zu. Die Zuwendungen betragen 2021 840.200 Euro und im kommenden Jahr 580.600 Euro. Entsprechend der Richtlinie Investitionen Teilhabe, beteiligt sich der Vogtlandkreis mit zehn Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben  an der Finanzierung.