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Kreisstraße K 7814 Ersatzneubau BW 3 über die Trieb in Schönau

Datum: 08.08.2018

Dieses Vorhaben ist eine Baumaßnahme des Landratsamtes als Baulastträger der Kreisstraße.

Die Beschlussfassung zur Vergabe fand am 25.06.2018 im Ausschuss Umwel Bau Vergabe Landwirtschaft statt.

Der Auftrag wurde nach Ablauf der Einspruchsfrist an die Firma UTR GmbH Schönbrunn erteilt.

Der Ersatzneubau des Brückenbauwerkes im Ortsteil Schönau der Stadt Falkenstein ist zwingend erforderlich und seit Jahren geplant. Es gab Verzögerungen bei der Herstellung des Baurechts wegen eines umfangreichen Genehmigungsverfahrens.

Ende April/ Anfang Mai verschlechterte sich der bauliche Zustand der Brücke, so dass aus Gründen der Standsicherheit eine Verkehrseinschränkung auf eine Tonnage von 3,5 t und einer Geschwindigkeit von max. 10 km/h festgelegt wurde.

Die K 7814 ist als Kernnetzstraße eine wichtige Verbindung zwischen der B 169 in Trieb zur K 7812 in Altmannsgrün/ Treuen.

Die Maßnahme beinhaltet neben dem Bau der Brücke auch damit verbundene Straßenbauleistungen. Die Baustrecke ist insgesamt 110 m lang. Die Fahrbahn wird dabei mit einer Breite bis 6,00 m zzgl. Bankette hergestellt. Auf der Brücke wird ein 1,50 m breiter Gehweg  ausgeführt. Im Baubereich werden die Trieb und mehrere Versorgungsleitungen zunächst um- und anschließend zurückverlegt.

Gebaut wird ab 13.08.2018 bis voraussichtlich Dezember 2018 unter Vollsperrung für den Fahrverkehr. Die Umleitung wird durch die bauausführende Firma ausgeschildert. Für die Fußgänger wird oberstromseitig eine Fußgängerbrücke errichtet. Unterstromseitig wird eine Baustellenumfahrung angelegt, die aber nur von Rettungskräften und der Feuerwehr genutzt werden darf.

Die Planung und Bauüberwachung wird von der Objekt- und Anlagen GmbH (OAG) aus Plauen wahrgenommen.

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden voraussichtlich ca. 0,7 Mio € betragen.

Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mit einem Fördersatz von 90 %.