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Kreistagssitzung unter Einhaltung der 3G-Regelung

Datum: 19.11.2021

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der weiterhin extrem ansteigenden Infektionszahlen im Vogtlandkreis wird die Kreistagssitzung am kommenden Donnerstag, den 25. November 2021 unter Einhaltung der 3G-Regelung stattfinden.

Mitglieder des Kreistages, Bürgerinnen und Bürger, Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie alle geladenen Gäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung müssen am Eingang der Festhalle nachweisen, ob Sie genesen, geimpft oder getestet sind. Dies erfolgt mittels gültigem Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) sowie

  • anerkanntem Genesenen-Nachweis (bis zu 6 Monate nach Testdatum) oder
  • Impfnachweis über vollständige Impfung (digital, Zertifikat, Impfausweis) oder
  • anerkanntem, aktuellen negativen Testzertifikats eines Schnelltests durch ein Testzentrum (nicht älter als 24 h) oder
  • anerkanntem, aktuellen negativen Testzertifikats eines PCR-Tests durch ein Labor (nicht älter als 48 h).

Für Personen, die diese geforderten Nachweise nicht vorlegen können, werden unabhängig davon durch die Landkreisverwaltung im Eingangsbereich der Festhalle kostenlose Schnelltests zur Verfügung gestellt, die Sie vor Ort unter Aufsicht durchführen können.

Eine Teilnahme an der Kreistagssitzung ohne die angesprochenen Zertifikate bzw. negativen Vor-Ort-Schnelltest im Eingangsbereich ist nicht möglich. Den Mitgliedern des Kreistages entstehen hierdurch keine Nachteile, die sie an der Ausübung des Mandats oder am Besuch der Kreistagssitzung hindern.

Zu beachten ist außerdem, dass die Festhalle Plauen nur mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske bzw. dem vergleichbaren Standard KN 95/N95 ohne Ausatemventil) betreten werden darf sowie die gebotenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.

Kommunale Gremiensitzungen zählen nicht zu den Veranstaltungen im Sinne von § 7 Abs. 1 SächsCoronaSchVO. Daher obliegt es dem Vorsitzenden des entsprechenden Gremiums im Rahmen des Hausrechts und der Ordnungsgewalt entsprechende Festlegungen zu treffen. Neben der Kreistagssitzung gilt die 3G-Regelung bis auf weiteres auch für anstehende Ausschusssitzungen.